Stadt lockert Regeln für die Innenstadt

22.07.2021 20:00 | Pressemitteilungen

Neue Allgemeinverfügung zum Alkoholabgabe- und Alkoholkonsumverbot ist bis 12. August gültig

  • Verbote gelten Freitag und Samstag
  • Keine Verbote mehr am Donnerstag
  • Kleinerer Umgriff des Geltungsbereichs
  • Zentrale Bereiche Königsplatz, Rathausplatz, Maxstraße und Ludwigstraße
  • Maskenpflicht auf dem Stadtmarkt bleibt bestehen

Auf infektionsschutzrechtlicher Grundlage erlässt die Stadt Augsburg eine neue Allgemeinverfügung. Sie regelt die Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken und Abgabe von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen, die Anordnung von Händedesinfektionsmittelspender und die Maskenpflicht auf dem Stadtmarkt. Die Stadt Augsburg hat die Allgemeinverfügung, die am Freitag, 23. Juli, in Kraft tritt und bis Donnerstag. 12. August 2021, gilt, unter anderem unter www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Mit der neuen Allgemeinverfügung sind Lockerungen verbunden. Danach gelten an Donnerstagen keine Verbote mehr. Jeweils freitags und samstags besteht in bestimmten Bereichen der Innenstadt außerhalb bewirteter Schankflächen zwischen 20:00 und 6:00 Uhr ein Alkoholkonsum- und Alkoholabgabeverbot (To-Go).

Geltungsbereich der Verbote

Der Geltungsbereich der Verbote umfasst im Wesentlichen Königsplatz, Rathausplatz, Elias Holl-Platz und Maximilianstraße Ein Teil der Hallstraße und die Heilig-Grab-Gasse wurden wegen deren räumlicher Nähe zum Herkulesbrunnen und den dortigen Lokalitäten ebenfalls mit aufgenommen. Für die Ludwigstraße gilt weiterhin freitags und samstags ein Abgabeverbot von alkoholischen Getränken ab 22 Uhr.

Desinfektion und FFP2-Maske weiterhin Pflicht

Weiterhin müssen an allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Geschäften verpflichtend Händedesinfektionsmittelspender bereitgestellt werden. Auch die Maskenpflicht auf dem Stadtmarkt bleibt bestehen. Demnach müssen Kundinnen und Kunden samt Begleitpersonen sowie Besuchende eine FFP2-Maske tragen. Davon ausgenommen sind die Bereiche der Außengastronomie.