Regeln für die Innenstadt werden gelockert

23.07.2021 05:53 | Freizeit Umwelt & Soziales Bürgerservice & Rathaus

Keine Verbote mehr am Donnerstag, ein kleinerer Geltungsbereich: Die Regeln für Nachtschwärmer in der Innenstadt werden ab dem heutigen Freitag gelockert. Die Maskenpflicht auf dem Stadtmarkt bleibt indes bestehen.

Ab dem heutigen Freitag werden die Regeln für Nachtschwärmer in der Innenstadt etwas gelockert. Grafik: Stadt Augsburg

Auf infektionsschutzrechtlicher Grundlage erlässt die Stadt Augsburg eine neue Allgemeinverfügung. Sie regelt die Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken und Abgabe von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen, die Anordnung von Händedesinfektionsmittelspender und die Maskenpflicht auf dem Stadtmarkt. Die Stadt Augsburg hat die Allgemeinverfügung, die am heutigen Freitag, 23. Juli, in Kraft tritt und bis Donnerstag. 12. August, gilt, unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Mit der neuen Allgemeinverfügung sind Lockerungen verbunden. Danach gelten an Donnerstagen keine Verbote mehr. Jeweils freitags und samstags besteht in bestimmten Bereichen der Innenstadt außerhalb bewirteter Schankflächen zwischen 20:00 und 6:00 Uhr ein Alkoholkonsum- und Alkoholabgabeverbot (To-Go). 

Geltungsbereich der Verbote

Der Geltungsbereich der Verbote umfasst im Wesentlichen Königsplatz, Rathausplatz, Elias Holl-Platz und Maximilianstraße Ein Teil der Hallstraße und die Heilig-Grab-Gasse wurden wegen deren räumlicher Nähe zum Herkulesbrunnen und den dortigen Lokalitäten ebenfalls mit aufgenommen. Für die Ludwigstraße gilt weiterhin freitags und samstags ein Abgabeverbot von alkoholischen Getränken ab 22:00 Uhr.

Übersichtskarte der Innenstadt

Desinfektion und FFP2-Maske weiterhin Pflicht

Weiterhin müssen an allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Geschäften verpflichtend Händedesinfektionsmittelspender bereitgestellt werden. Auch die Maskenpflicht auf dem Stadtmarkt bleibt bestehen. Demnach müssen Kundinnen und Kunden samt Begleitpersonen sowie Besuchende eine FFP2-Maske tragen. Davon ausgenommen sind die Bereiche der Außengastronomie. (pm/rs)

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