Quartier für Wohnen und Kita an Eberlestraße geplant

11.02.2022 10:15 | Stadtplanung

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 303 „Zwischen der Deutschenbaurstraße und der Eberlestraße“ vom 14. Februar 2022 bis 18. März 2022.

BP Nr. 303

Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 303 (Auszug). Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Ein im Stadtteil Pfersee, zwischen Deutschenbaurstraße und Eberlestraße gelegenes Areal weist ein hohes städtebauliches Entwicklungspotential auf. Der östliche Teilbereich war ursprünglich Sitz eines Unternehmens aus den Bereichen Maschinenbau und Medizintechnik. Der Betrieb wurde mittlerweile verlagert, weshalb diese Fläche brachliegt und einer wohnbaulichen Nachnutzung zugeführt werden soll. Darüber hinaus wurde südlich der ehemaligen Gewerbefläche ein unbewohntes Einfamilienhausgrundstück in die Planung miteinbezogen, sowie eine westlich davon liegende private Grünfläche. Im Rahmen eines mit der Stadtverwaltung abgestimmten städtebaulichen Konzeptes möchten die Eigentümer der Flächen eine Neuordnung herbeiführen und ein neues Wohnquartier entwickeln. 

Nach bereits erfolgtem Rückbau des Gebäudebestandes und der Versiegelungsflächen, soll ein neues Wohnquartier für Geschosswohnungsbau und eine zweigruppige Kindertagesstätte entstehen. Mit dem neu entstehenden Angebot an frei finanzierbarem und staatlich gefördertem Wohnraum soll ein Beitrag zur Deckung des hohen Wohnraumbedarfs innerhalb des Stadtgebietes geleistet werden.

Eine Umsetzung des Planungskonzeptes ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts aktuell nicht möglich. Daher beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 27. Januar 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 303 „Zwischen der Deutschenbaurstraße und der Eberlestraße“.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 303 mit Begründung liegt nun vom 14. Februar 2022 bis einschließlich 18. März 2022 im Flur des Stadtplanungsamtes aus. Zeitgleich können die Unterlagen unter www.augsburg.de/auslegung im Internet abgerufen werden.

Einzelheiten zur Auslegung und zur Möglichkeit der Stellungnahme können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom heutigen Tag entnommen werden.