Neue Öffnungszeiten im Impfzentrum ab 1. Oktober

28.09.2021 09:53 | Umwelt & Soziales

Ab Freitag, 1. Oktober, wird im Impfzentrum der Stadt Augsburg nur noch samstags ohne Termin geimpft. Wer sich unter der Woche impfen lassen möchte, muss einen Termin vereinbaren. Geöffnet hat das Impfzentrum ab 1. Oktober von Dienstag bis Samstag, jeweils von 8 bis 14 Uhr.

Im Impfzentrum in der Bürgermeister-Ulrich-Straße 100 wird voraussichtlich noch bis April 2022 geimpft. Foto: Michael Hochgemuth/Stadt Augsburg

Ab Freitag, 1. Oktober, ändern sich die Öffnungszeiten im Impfzentrum der Stadt Augsburg: Das Impfzentrum hat dann immer dienstags bis samstags von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Samstags wird im Impfzentrum weiterhin auch ohne Termin geimpft. Dienstags bis freitags werden ab 1. Oktober nur noch Personen geimpft, die einen Termin für eine Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfungen vereinbart haben. Geimpft wird mit den Impfstoffen BioNTech (Montag bis Samstag), Johnson & Johnson (nur Freitag) oder Moderna (nur Freitag).

Terminvereinbarung online oder telefonisch

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unter der Nummer 0821 789 868 94 möglich. Die Hotline ist ab sofort dienstags bis samstags von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Termine für das Impfzentrum Augsburg können auch weiterhin online über www.augsburg.de/impfen vereinbart werden. Für die Online-Terminvereinbarung steht dort ein neues Tool zur Verfügung. Eine Online-Terminvereinbarung über die bayerische Impfsoftware BayIMCO ist ab Freitag, 1. Oktober, nicht mehr möglich. Personen, die sich impfen lassen möchten und auf www.augsburg.de/impfen einen Termin vereinbaren, werden gebeten, sich weiterhin auf www.impfzentren.bayern.de zu registrieren. Nur nach dortiger Registrierung ist die Ausstellung eines digitalen Impfzertifikats möglich.

Umstellungen sind Teil der neuen Impfstrategie

Die Bayerische Staatsregierung hat im Juli ihre Impfstrategie neu ausgerichtet. Ab Oktober 2021 werden daher bayernweit die Kapazitäten in den Impfzentren um rund 75 Prozent reduziert. Der Fokus liegt verstärkt auf Impfungen durch mobile Teams – insbesondere die Auffrischungsimpfungen in Senioren- und Pflegeheimen im Herbst. Weiterhin sollen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte und Betriebsärzte stärker genutzt werden. Die Impfzentren der Kommunen bleiben voraussichtlich bis 30. April 2022 geöffnet.

Impfen ohne Termin

Dezentrale Impfmöglichkeiten bestehen aktuell in Lechhausen auf dem Platz vor dem Grünen Kranz (Neuburger Straße, gegenüber Schlössle) sowie vor der City-Galerie, Willy-Brandt-Platz 1. An beiden Standorten wird bis einschließlich Donnerstag, 30. September, von 9 bis 15 Uhr ohne Termin geimpft.

Ab Dienstag, 5. Oktober, bis 29. Oktober können sich Bürgerinnen und Bürger in Oberhausen auf dem Vorplatz der Werner-Egk-Schule, Hirblinger Straße 2, ohne Termin impfen lassen – immer dienstags bis samstags von 8 bis 13:45 Uhr. 

Bis Donnerstag, 30. September, besteht auch noch die Möglichkeit, sich täglich von 14 bis 18 Uhr im Impfzentrum ohne Termin impfen zu lassen. Ab Samstag, 2. Oktober, findet das freie Impfen im Impfzentrum dann nur noch samstags statt, von 8 bis 14 Uhr.  

Bei den mobilen Impfaktionen werden nur Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt, mit dem Impfstoff BioNTech.

Mobile Impfungen für Gruppen möglich

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Augsburg haben ab sofort auch die Möglichkeit, einen mobilen Impftermin für Gruppen zu buchen. Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen und Organisationen: Ab einer Gruppengröße von zehn Personen kann ein Termin gebucht werden – online auf www.augsburg.de/impfen oder telefonisch unter 0821 789 868 94. Termine stehen in folgendem Zeitfenster zur Verfügung: dienstags bis samstags, zwischen 8 und 14 Uhr. Ein mobiles Impfteam kommt zum vereinbarten Ort und impft dort die angemeldeten Personen. Geimpft wird mit BioNTech.

Auffrischungsimpfungen mobil und im Impfzentrum

Auffrischungsimpfungen in Pflegeeinrichtungen werden durch mobile Teams durchgeführt. Wer Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung hat, kann ab sofort auch einen Termin im Impfzentrum vereinbaren. Aktuell berechtigt sind unter anderem Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeinrichtungen, Personen mit einer Immunschwäche oder Immunsuppression, Beschäftigte in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, Personen ab 80 Jahren und Personen ab 60 Jahren (nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung). Voraussetzung ist, dass der Abschluss der Impfserie (Zweitimpfung plus 15 Tage) mindestens sechs Monate zurückliegt. Bislang liegen nur beschränkt Erkenntnisse aus Studien und noch kein Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu Auffrischimpfungen mit COVID-19-Impfstoffen vor. (je)

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