Neue Fahrradstellplätze entlang der Linie 3

20.05.2022 12:00 | Pressemitteilungen

An Haltestellen und am Naturfreibad

An der Haltestelle „Haunstetten Südwest“ wurden 20 Stellplätze geschaffen. Bildnachweise: Verena Rotter / Stadt Augsburg

  • Angebot für Bike&Ride an den neuen Haltestellen „Haunstetten Südwest“ und „Brahmsstraße“
  • Weitere 100 Fahrradabstellplätze am Naturfreibad
  • Neue Radzählstation „Postillionstraße“
  • Baureferent Gerd Merkle: „Wichtiger Baustein in der Radverkehrsförderung“

Die Radverkehrsverbindung entlang der Postillionstraße hat eine große Bedeutung im Radwegenetz sowohl für den Alltags- als auch für den Freizeitradverkehr und verbindet Augsburg als wichtige Nord-Süd-Achse mit der Nachbargemeinde Königsbrunn. Daher hat die Stadt Augsburg im Zusammenhang mit der Erschließung der neuen Haltestellen entlang der Straßenbahnlinie 3 das Angebot an Bike&Ride-Stellplätzen erhöht. An der Haltestelle „Haunstetten Südwest“ wurden zwanzig Stellplätze, an der Haltestelle „Brahmsstraße“ zwölf Stellplätze für Fahrräder errichtet.

Pünktlich zur Badesaison wurden auch gegenüber dem Naturfreibad Haunstetten in der Postillionstraße rund 100 neue Fahrradabstellplätze und eine große Stellfläche für Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger geschaffen.

 

„Wichtiger Baustein in der Radverkehrsförderung“

„Die Bereitstellung von sicheren Fahrradabstellanlagen an Haltepunkten des öffentlichen Nahverkehrs und an stark frequentierten Einrichtungen ist ein wichtiger Baustein in der Radverkehrsförderung. Wer sich sicher ist, dass sein Fahrrad ordentlich an der Haltestelle abgestellt werden kann, nutzt diese Möglichkeit auch öfter“, so Baureferent Gerd Merkle.

 

Neue Radzählstation „Postillionstraße“

Im Zuge des Ausbaus des Radwegenetzes wurde auch das bisherige Zählstellennetz an wichtigen Fahrradhauptrouten erweitert. Installiert wurden zwei in den Boden eingelassene Dauerzählstellen für den Radverkehr an der Fahrradstraße in der Postillionstraße südlich der Roggenstraße sowie im Norden der Stadt auf der Ostseite des Lechs südlich der A8- Unterführung.

 

Verkehrsregeln Fahrradstraßen

  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, es gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Kraftfahrzeugverkehr ist zulässig. Das ist durch ein Zusatzschild gekennzeichnet.
  • Die Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer liegt bei 30 km/h.

Beim Überholen von Radfahrenden gilt für motorisierte Fahrzeuge grundsätzlich ein seitlicher Sicherheitsabstand von 1,50 Meter.

Alle aktuellen Zahlen und Daten der Radzählstationen sowie zum Projekt Fahrradstadt gibt es auf der Homepage der Stadt Augsburg unter augsburg.de/radverkehr.

Die neuen Fahrradstellplätze werden durch das Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ bezuschusst.