Mehr Testmöglichkeiten für Kinder unter sechs Jahren

17.03.2021 16:13 | Umwelt & Soziales Bildung & Wirtschaft

Am Testzentrum an der Messe steht ab Montag, 22. März, geschultes Personal für Testungen von Kleinkindern zur Verfügung. Und: Durch eine Anpassung der staatlichen Vorgaben ist kein negativer Test für Kinder nach der Gesundung erforderlich. Schulen können Reihentestungen in Anspruch nehmen.

Ab Montag, 22. März, werden am Testzentrum an der Messe Schnelltests für Kinder unter 6 Jahren angeboten. Foto: Ruth Plössel/Stadt AUgsburg

Seit Montag, 15. März, gilt der neue Rahmenhygieneplan für die Kindertagesbetreuung in Bayern. Darin erhalten sind neue Regelungen für den Kitabesuch verbunden mit zusätzlichen Testungen für Kleinkinder mit Krankheitssymptomen.

Bisher waren die Testungen für Kinder unter sechs Jahren vor allem über die Kinderarztpraxen abgedeckt. Für diese Altersgruppe gab es bislang in den von der Stadt Augsburg betriebenen Schnelltestzentren keine Testmöglichkeit. Für Kinder ab drei Jahren bestand im Testzentrum an der Messe die Möglichkeit eines PCR-Tests. Auf Grund der Bestimmungen im neuen Rahmenhygieneplan ist der Andrang bei den Haus- und Kinderärzten nur schwer zu bewältigen.

Martina Wild, Bürgermeisterin für Bildung und Migration: „Die Stadt Augsburg wird daher das Testangebot für Kinder unter sechs Jahren am städtischen Testzentrum an der Messe ab Montag, 22. März, mit Schnelltests ausweiten und dafür über den Betreiber des Testzentrums Bäuerle Ambulanz zusätzlich für Kindertestungen qualifiziertes Personal akquirieren.“

Am Testzentrum an der Messe Augsburg werden demnach von geschultem Fachpersonal Schnelltests für Kinder von null bis 6 Jahren jeweils am Montag und Mittwoch von 17 bis 19 Uhr und am Sonntag von 14 bis 18 Uhr angeboten.

>> Alle Testmöglichkeiten in Augsburg auf einen Blick

Vorgaben der Familienministerin

Familienministerin Carolina Trautner hat zu Beginn der Woche nochmals klargestellt: Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen, wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber, ist der Besuch der Kindertageseinrichtung/Heilpädagogische Tagesstätte für alle Kinder nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Nach der Genesung erneut einen Test vorzunehmen ist nicht nötig. Hatte ein Kind lediglich leichte Symptome und ist es wieder vollständig genesen, weist also keine Symptome mehr auf - bis auf beispielsweise Symptome einer Allergie -, so darf es die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle auch ohne die Vorlage eines negativen Testergebnisses wieder besuchen. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist dann notwendig, wenn das Kind die Kindertageseinrichtung, oder Kindertagespflegestelle, trotz der leichten Symptome besuchen möchte.

Testsituation für Schulen in Augsburg

Ähnlich wie zu Beginn des Schuljahres, werden für Schülerinnen und Schüler, die in den Präsenzunterricht gehen, sowie für Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal freiwillige, kostenlose Reihentestungen am Testzentrum an der Messe angeboten. Diese sollen von den Einrichtungen koordiniert werden. Zudem erhalten alle Kindertageseinrichtungen und Schulen vom Freistaat Bayern im Zuge der Bayerischen Teststrategie sog. Selbstschnelltest zur Verfügung gestellt. Dieses freiwillige Testangebot richtet sich an das Schul- und Kitapersonal ebenso, wie an Schülerinnen und Schüler. Die Teststrategie sieht ein bis zwei solcher Selbstschnelltests pro Person und Woche vor.

Folgelieferungen an Selbsttests stehen noch aus

In einer ersten Lieferung wurden von den Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus sowie Gesundheit und Pflege zunächst rund 104.000 Selbstschnelltests für das Personal in den Augsburger Kitas und Schulen zur Verfügung gestellt, die bereits an die Einrichtungen verteilt wurden. Folgelieferungen an Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler liegen allerdings noch nicht vor. Sobald diese vorrätig sind, werden sie kurzfristig an die Schulen ausgegeben. Ein flächendeckender Einsatz soll spätestens nach den Osterferien möglich sein.

Selbsttests sind freiwillig

Die Selbsttests sollen unter Aufsicht der Lehrkräfte von den Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden. Entsprechende Informationen wurden den Schulen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Verfügung gestellt. Das Angebot ist freiwillig und setzt das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bzw. von volljährigen Schülern voraus. Nähere Informationen zu den Selbsttest an Schulen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests. (pm/grr)