Coronavirus: 136 Neuinfektionen

09.04.2021 10:36 | Pressemitteilungen

7-Tage-Inzidenz in Augsburg: 125,1 (Quelle: RKI)

  • Insgesamt 14.309 Fälle in Augsburg
  • Zwei weitere Todesfälle
  • Amtliche Bekanntmachung veröffentlicht

Die Stadt Augsburg meldet 136 neue Covid-19-Fälle, darunter 135 Fälle mit Meldedatum Donnerstag, 8. April, und ein weiterer Fall mit Meldedatum Mittwoch, 7. April.

Insgesamt hat das Gesundheitsamt bisher 14.309 Infektionen mit dem Coronavirus in Augsburg gemeldet. 12.983 Personen gelten als genesen, 968 sind aktuell infiziert, 358 Personen sind verstorben. Bei den zwei Todesfällen, die dem Gesundheitsamt am Donnerstag, 8. April, bestätigt wurde, handelt es sich um zwei weibliche Patientinnen der Jahrgänge 1930 und 1932.

Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) aktuell bei 125,1 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz, Stand heute, 8 Uhr, bei 142,1.

Schule und Kita – Amtliche Bekanntmachung

Da im Gebiet der Stadt Augsburg die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ist in der Woche vom 12. April 2021 bis zum Ablauf des 18. April 2021 der Schul- und Kitabetrieb nur eingeschränkt möglich. Die entsprechende amtliche Bekanntmachung der Stadt Augsburg wurde am heutigen Vormittag u.a. auf www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Für Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen gilt die Notbetreuung, für Schulen grundsätzlich Distanzunterricht. Ausnahmen davon sind Klassen der Jahrgangsstufe 4, Abschlussklassen, 11. Klassen an Gymnasien, Fachoberschulen und die entsprechende Stufe an Abendgymnasien und Kollegs. In diesen Jahrgangsstufen der Schulen gilt, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, Wechselunterricht und zudem inzidenzunabhängig eine Testpflicht.

Demnach dürfen nur Schülerinnen und Schüler den Schulbesuch antreten, die in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben, oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test nachweisen können. Letzterer kann ein PCR- oder ein POC-Antigenschnelltest sein, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird. Diese Tests können beispielsweise in ausgewählten Apotheken, Teststationen (www.augsburg.de/testen) und bei Ärzten durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest mit negativem Ergebnis ist für den Schulbesuch nicht zulässig. 

www.augsburg.de/coronavierus