Corona: Die ersten Impfungen stehen an

22.12.2020 13:31 | Umwelt & Soziales

Die mobilen Impfteams sind voraussichtlich ab 27. Dezember unterwegs – falls Impfstoff vorhanden ist. Aufgesucht werden priorisierte Einrichtungen. In einem zweiten Schritt wird dann das Impfzentrum eröffnet.

Impfung gegen Covid-10. Foto: iStock

Mit dem Einsatz mobiler Teams in pririsierten Einrichtungen beginnt die Impfung gegen Covid-19. Symbolfoto: iStock

Der Standort des Augsburger Impfzentrums steht fest: Ab Ende Dezember beherbergt eines der Bürogebäude auf dem Fujitsu-Gelände das Impfzentrum. Es erfüllt mit Warteräumen, Equipment zur Desinfektion und Impfräumen hohe Standards in den Bereichen Aufenthaltsqualität, Hygiene und Privatsphäre. 

Zunächst wird mobil getestet

Bevor im Impfzentrum geimpft wird, bilden Ärzte, medizinische Fachangestellte, Verwaltungsfachkräfte und Fahrpersonal zunächst zwei mobile Teams. Sie impfen in Einrichtungen, die das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Abstimmung mit der Ständigen Impfkommission priorisiert hat. Begonnen wird demnach mit Impfungen vor Ort in Kliniken, Seniorenheimen, Pflegeheimen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderung.

Bislang steht noch nicht fest, ob der Impfstart am Sonntag, 27. oder Montag, 28. Dezember, 2020 ist. Sobald auch Impfungen im Impfzentrum stattfinden können, richten sich diese ebenfalls nach der vom Freistaat festgelegten Reihenfolge. Diese ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut.

Abläufe im Impfzentrum werden klar geregelt

Über das Einwohnermelderegister erhalten Personen entsprechend ihrer durch den Freistaat Bayern vorgenommenen Priorisierung eine Aufforderung zur Impfung. Personen, die zuerst geimpft werden dürfen – etwa über 80jährige Bürgerinnen und Bürger, die nicht in einem Seniorenheim leben – werden angeschrieben. Das Impfzentrum darf nur betreten, wer einen Termin hat. Mit Zugangskontrollen wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen das Impfzentrum betreten und geimpft werden. Außerdem gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln, inklusive der Maskenpflicht. Das Impfzentrum wird rund um die Uhr durch einen Sicherheitsdienst und die Polizei bewacht, die mobilen Teams werden eskortiert.

AHA-Regeln gelten auch nach einer Impfung

Auch nach der Impfung, die in zwei Dosen im Abstand von drei Wochen erfolgt und bis zu einem Jahr Schutz vor dem Coronavirus bieten kann, gelten zum Schutz der Bevölkerung strikt die Regeln zu Abstand, Hygiene und Alltagsmaske. (pm/rs)