Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum

22.01.2021 14:25 | Pressemitteilungen

Neue Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg gilt ab 23. Januar

  • Freistaat Bayern hält an Alkoholkonsumverbot an öffentlichen Plätzen fest
  • In Augsburg gilt das Verbot in allen Bereichen mit Maskenpflicht
  • Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
  • Voraussichtliche Verlängerung des Lockdowns bis 14. Februar

In Reaktion auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum bayernweit geltenden Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum hat der Freistaat Bayern in dieser Woche die 11. BayIfSMV geändert. Die Stadt Augsburg hat, entsprechend der bayerischen Verordnung, die Bereiche des Alkoholkonsumverbots in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 23. Januar 2021, und wurde u.a. auf www.augsburg.de/infektionsschutz veröffentlicht. Das Verbot des Alkoholkonsums gilt dann in Augsburg in allen öffentlichen Bereichen, in denen auch die Maskenpflicht besteht. Der Verkauf offener alkoholischer Getränke bleibtverboten.

Änderung der 11. BayIfSMV und Verlängerung der geltenden Maßnahmen

Der Freistaat Bayern hat die in dieser Woche angekündigten rechtlichen Neuerungen in einer Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umgesetzt. Darin geregelt ist u.a., dass ab sofort auch Büchereien und Archive Medien nach Vorbestellung zur Abholung anbieten dürfen. Hierfür gelten die gleichen Voraussetzungen, die für Click & Collect im Handel gelten (insb. FFP2-Maskenpflicht für Abholende, Mindestabstand, Hygienekonzept, keine Ansammlungen von Wartenden).

Auch in Bezug auf die Maskenpflicht gab es nochmals Anpassungen durch den Freistaat. Auch für Mitarbeitende in Pflege- und Betreuungseinrichtungen – wenn Kontakt mit den Bewohnenden besteht – und in Gottesdiensten gilt nun eine FFP2-Maskenpflicht.

Lockdown soll verlängert werden

Die Verlängerung des Lockdowns bis einschließlich 14. Februar, die Bund und Länder am Dienstag, 19. Januar 2021, beschlossen haben, soll auch in Augsburg und Bayern umgesetzt werden, wenn die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entsprechend verlängert wurde. Auch die Stadt Augsburger wird die Allgemeinverfügung dann anpassen und veröffentlichen.

Alle geltenden Regeln sowie die aktuellen Verordnungen und Verfügungen stehen online auf www.augsburg.de/infektionsschutz