Mobilfunk (5G), Strahlen, Licht

Jederzeit und überall erreichbar sein: Mobilfunkanlagen erzeugen elektromagnetische Felder – wie alle elektrische Einrichtungen. Damit diese nicht gesundheitliche Schäden verursachen, wurden gesetzliche Regelungen geschaffen.

Nicht nur die Telekommunikationstechnologie strahlt. Elektrische Haushaltsgeräte, Stromversorgung, Hochspannungsleitungen, Transformatoren, Computer, Radaranlagen, medizinische Anwendungen, Rettungs- und Wetterdienste erzeugen ebenfalls elektromagnetische Felder. Auch radioaktive Gammastrahlung ist der elektromagnetischen Strahlung zuzuordnen. Lichtquellen können belästigend sein und unterliegen bestimmten Regelungen.

Insbesondere die Mobilfunktechnik und die Hochspannungsleitungen sind von Bedeutung. Für beide existieren gesetzliche Regelungen: Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung sind Hoch- und Niederfrequenzanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die gesetzlichen Grenzwerte entsprechend der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung-(BImSchV), der Verordnung über elektromagnetische Felder, nicht überschritten werden.

Hochfrequenzanlagen in Augsburg

Für Hochfrequenzanlagen stellt die Bundesnetzagentur eine Übersichtskarte mit bundesweiten   Daten und damit auch für die bestehenden Standorte für Rundfunk-, TV- und Mobilfunksendeanlagen in Augsburg zur Verfügung. Bei den auf der Karte befindlichen Standorten handelt es sich um alle zurzeit in Betrieb befindlichen, gewerblich genutzten Hochfrequenzanlagen gemäß 26. BImSchV (Mobil-, Betriebs-, Satelliten-, Rundfunk, TV,...).

5G
Derzeit steht die Einführung der neuen Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard im Fokus der öffentlichen Diskussion. Sobald genauere Ausbaupläne der Mobilfunkanbieter vorliegen, ist beabsichtigt im Rahmen des bestehenden „Mobilfunkpakt Bayern“ einen „Runden Tisch Mobilfunk“ mit Betreibern, Behörden, Kritikern, Fraktionen und Presse durchzuführen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei nebenstehenden Links oder Ansprechpartnern  

Radioaktive Strahlung

Weitere Begriffe hierzu sind Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, elektromagnetische Strahlung, ionisierende Strahlung, Teilchenstrahlung. Fragen zum Thema Radioaktivität werden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) auf folgender Seite behandelt: Bayer. Landesamt für Umwelt, Strahlung und Radioaktivität.

Messergebnisse für ausgewählte Umweltproben sind auf der Seite https://www.lfu.bayern.de/strahlung/umrei/strvgprobe aufgelistet. Auf dieser Seite kann in die Suchmaske z.B. eingetragen werden:

  • Cs-137 als Radionuklid, welches aufgrund der Halbwertszeit von 30 Jahre von Bedeutung ist Probe: Haarwild (Wildschweine).
  • Ort der Probenahme: Schwaben oder Augsburg.
  • Außerdem kann der relevante Zeitraum eingegrenzt werden. 

Zum Starten der Abfrage bitte rechts auf den Button „Aktualisieren“ klicken.

Lichteinwirkungen

Auch normales Licht ist eine Form von elektromagnetischer Strahlung. Bei Belästigungen durch Licht gibt ebenfalls das städtische Umweltamt Auskunft. Zur Beurteilung werden die Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) herangezogen (siehe Downloads).