Bekanntmachungen
Lärmaktionsplan der Stadt Augsburg 4. Stufe
Öffentliche Beteiligung nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
1. Anlass
Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) am 30.06.2005 durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005 (BGBl. I S. 1794) ist die Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 in deutsches Recht erfolgt. Danach sind für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern Lärmaktionspläne aufzustellen. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen/ Belästigungen durch den Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Außerdem sollen auch ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Die in der EU-Umgebungslärmrichtlinie formulierten Pflichten sind wiederkehrende Aufgaben, die in einem regelmäßigen Turnus überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden müssen. Die aktuelle 4. Stufe des Lärmaktionsplanes ist somit die 3. Fortschreibung des ersten Lärmaktionsplanes 2008.
Nach § 47d, Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Planaufstellung zu beteiligen.
2. Vorgehensweise, Ergebnisse, Maßnahmen
Erstmalig wurden für die dem Lärmaktionsplan zugrunde liegenden strategischen Lärmkarten eine von der europäischen Kommission bereitgestellte EU-weit einheitliche Berechnungsmethode (CNOSSOS-EU: Common NOise aSSessment mehtOdS) verwendet. Damit wurden die biserhig verwendeten vorläufigen Berechnungsmethoden abgelöst. Es zeigt sich, dass die Lärmkarten zwar zwischen den Mitgliedsstaaten vergleichbar sind, sich jedoch wesentlich von den bisherigen strategischen Lärmkartierungen unterscheiden. Letztendlich ergibt die neue Berechnungsmethode 2-4 dB(A) höhere Lärmpegel an den Gebäudefassaden. Vor allem aber führen die geänderten Vorgaben zu einer deutlich höheren Anzahl lärmbetroffener Menschen.
Hauptverursacher von Umgebungslärm ist der Straßenverkehr. Daher sind vor allem hier Maßnahmen notwendig. Aufgrund der thematischen Überschneidung mit dem Augsburger Mobilitätsplan, der derzeit aufgestellt wird, werden keine eigenen Maßnahmen entwickelt, sondern bestehende Maßnahmen in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Die strategischen Lärmkarten/ Lärmbrennpunkte werden bei der Erarbeitung des Augsburger Mobilitätsplan berücksichtigt. Gleichzeitig wird auch das Ziel, die Lärmbelastung durch Straßenverkehr zu reduzieren, im Augsburger Mobilitätsplan verankert. Bereits vorgesehene Pilotprojekte sind Tempo-30-Verkehrsversuche in der Ost-West-Achse sowie in der Ulmer Straße im Stadtteil Kriegshaber. Da beide Bereiche im Rahmen der Lärmaktionsplanung als Lärmbrennpunkte definiert wurden, werden diese Tempo-30-Verkehrsversuche aus Sicht des Lärmschutzes begrüßt und unterstützt.
Zudem ist vorgesehen, mit dem aktuellen Lärmaktionsplan insgesamt 17 innerstädtische Erholungsflächen (relativ ruhige Gebiete) auszuweisen, die sich in fußläufiger Entfernung vieler Bürgerinnen und Bürger befinden. Große ruhige Gebiete sind der Stadtwald Augsburg sowie die Westlichen Wälder (im Bereich der Augsburger Flur). (Relativ) ruhige Gebiete sollen vor einer Lärmzunahme geschützt werden und sind von den zuständigen Behörden bei künftigen Planungen zu berücksichtigen. Gegebenenfalls schränkt das Vorhandensein eines ruhigen Gebietes den Ermessensspielraum bei Planungen ein. Ein in jedem Fall zwingendes Verbot von lärmerhöhenden Maßnahmen ist damit jedoch nicht verbunden.
3. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 4. Stufe wird ab dem 08.04.2024 öffentlich ausgelegt und kann bis einschließlich 10.05.2024 während der Dienstzeiten eingesehen werden (eine Mitnahme ist nicht möglich):
- beim Umweltamt der Stadt Augsburg
Schießgrabenstraße 4, 86150 Augsburg, im Umweltamt, 4. Stock im Foyer, jeweils von Montag bis Mittwoch zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr sowie Donnerstag zwischen 8:30 Uhr und 17:00 Uhr und Freitag zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr. - Internetseite der Stadt Augsburg: www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/luft-laerm-strahlen/laermaktionsplan
Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis einschließlich 24.05.2024, können schriftlich gegenüber der Stadt Augsburg (Adresse: Umweltamt, Schießgrabenstraße 4, 86150 Augsburg) oder per E-Mail (umweltamt@augsburg.de) Stellungnahmen und Anregungen eingereicht werden.