Elektroaltgeräte

Elektrogeräte gehören nicht in den Restmüll. Sie werden an Sammelstellen, über Elektronikfachgeschäfte oder spezielle Container entsorgt. Bei der Verwertung werden teure Metalle zurückgewonnen; viele Materialien können recycelt werden.

Nach den Bestimmungen des Elektroaltgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 dürfen private Haushalte bestimmte Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgen. Dazu gehören zum Beispiel Kühlschränke, Waschmaschinen, Staubsauger, PCs, Fernseher, Energiespar- und Leuchtstofflampen, Elektrokleingeräte, ...

Elektrogeräte entsorgen – so geht's

Bitte bringen Sie in Augsburg Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten zum Wertstoff- & Servicepunkt. Die Abgabe ist kostenfrei. Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr holt der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb (aws) Elektrogroß- und -kleingeräte kostenfrei ab: Sperrmüllabfuhr online beauftragen.

Elektrokleingeräte können Sie in Augsburg auch in die rund 150 Sammelcontainer für Elektrogeräte und Metalle einwerfen. Zu den Elektrokleingeräten zählen Handys, MP3-Player, Haartrockner, Toaster ... Über die Standorte der Container informiert der aws.

Ausgebrannte Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen gehören nicht in den Restmüll oder in die Sammelcontainer. Diese können bei den Wertstoff- & Servicepunkten oder bei den Problemmüllsammlungen abgegeben werden.

Elektrogroßgeräte können auch bei größeren Elektronikfachmärkten mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche abgegeben werden, wenn dort ein ähnliches Neugerät gekauft wird; dies gilt auch bei der Lieferung von Neugeräten. Diese Regelung gilt ab 01. Juli 2022 auch für Geschäfte für Lebensmittel mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten oder auf dem Markt bereitstellen, und für deren Versandhandel. Geräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind (sog. „Kleingeräte“), können dort in haushaltsüblichen Mengen (bis zu drei Altgeräte pro Geräteart) ohne Kauf eines Neugeräts abgegeben werden.

Auch die Vertreiber mittels Internet sind zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet (als Verkaufsfläche bzw. Gesamtverkaufsfläche gelten alle Lager- und Versandflächen). Der kostenfreie Rückversand bzw. Abholung gilt für die Gerätekategorien 1, 2 und 4 (Wärmeüberträger, Bildschirme, Großgeräte), für die Gerätekategorie 3, 5 und 6 (Lampen, Kleingeräte, kleine IT-Geräte) müssen geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung gewährleistet sein.
Auch die Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen dürfen solche Elektroaltgeräte zurücknehmen, für deren Behandlung sie zertifiziert sind.

Auf dem youtube-Kanal der Stiftung Elektroaltgeräteregister („Plan E“), welche die Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten als Herstellersystem organisiert, können Sie sehen, wie die Entsorgung von Kleingeräten (hier: Haartrockner) und Großgeräten (hier: Kühlschrank) funktioniert

Abfallvermeidung

Auch bei Elektrogeräten gilt: Der beste Abfall ist der Abfall, der erst gar nicht entsteht. Deshalb kann die Überlegung Sinn machen, ob überhaupt ein neues Gerät benötigt. Vielleicht kann das alte Gerät noch genutzt oder repariert werden; wer handwerklich ein bißchen geschickt ist, kann das Gerät auch in sogenannten Repair-Cafés unter fachlicher Anleitung auch selbst reparieren; oder vielleicht ist auch ein gebrauchtes Gerät ausreichend. Im Internet findet man hierzu verschiedene Repair-Cafés und Firmen, die gebrauchte Geräte prüfen, aufbereiten und mit Garantie verkaufen.