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 Umwelt
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Lärmwerte und Lärmschutz

Die Lärmkartierung aus dem Jahr 2007 ergab, dass insbesondere an den Hauptausfallstraßen Bürger Lärmpegeln von tags über 70 dB(A) bzw. nachts über 60 dB(A) ausgesetzt sind. Aus diesen Ergebnissen wurde ein Lärmaktionsplan abgeleitet. Im Rahmen des Konjukturpakets II der Bundesregierung wurden den Gemeinden Geldmittel zum Schallschutz an kommunalen Straßen zur Verfügung gestellt. Für die Stadt Augsburg bedeutet dies Mittel in Höhe von ca. 1,7 Mio. Euro, die zur Finanzierung von Schallschutzfenstern, Lüftern und Rollladenkästen verwendet werden sollen.

Die Förder-Rahmenbedingungen werden vom (Bayerischen Umweltministerium - StMUG) festgelegt. So müssen bestimmte Lärmpegel überschritten sein und es muss eine aktuelle Berechnung des Verkehrslärm vorliegen.

 

Nähere Informationen und konkrete Regelungen für das Schallschutzfensterprogramm finden Sie hier....

 

 

Entsprechend der Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetztes (§§ 47a ff BImSchG) muss die Stadt Augsburg als sogenannter Ballungsraum Lärmkarten über den "Umgebungslärm" erstellen. Grundlage hierfür ist eine europaweite Regelung (Richtlinie 2002/49/EG - EU-Umgebungslärmrichtlinie). Die Karten der Stadt Augsburg sind im Gegensatz zum oben genannten Lärm- und Luft-Informationssystem (LLIS) nicht interaktiv. Insgesamt ist eine andere Berechnungsmethode und ein anderer Beurteilungsumfang zugrunde gelegt.

Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung wurde ein Lärmaktionsplan erstellt. Er ist im Mai 2010 mit dem Einvernehmen der Regierung von Schwaben in Kraft getreten. 

 

 

(mind. Explorer 8.0 oder vergleichbar erforderlich)

 

Mit finanzieller Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen wurde es 2002 der Stadt Augsburg ermöglicht, das sogenannte Lärm- und Luftschadstoff-Informationssystem (LLIS) zu erstellen. Datenbasis war das Jahr 2001. Das System hält Informationen zur Lärmbelastung innerhalb des Stadtgebietes vor. Dabei ist der Lärm aus Verkehr, Gewerbe, Sport- und Freizeitanlagen berücksichtigt.

Zusammengefasst sind die einzelnen Ergebnisse in einer interaktiven Lärmkarte. Diese wurde nun aktualisiert und stellt jetzt den Datenstand 2009 dar.

Weitere Informationen erhalten Sie hier....

 

Lärmschutzverordnung

Die Lärmschutz-Verordnung vom 3. Mai 1999 bringt eine Reihe von Regelungen, um den Lärm im Privatbereich einzudämmen und dem Ruhebedürfnis der Nachbarschaft entgegenzukommen.

 

Ausgenommen von § 1 der Verordnung sind besondere Notfälle, Arbeiten gewerblicher und landwirtschaftlicher Art sowie Bauarbeiten, da hierfür andere gesetzliche Regelungen gelten.

 

 

Für weitere Informationen:

Stadt Augsburg Umweltamt

Telefon 0821 / 324 - 7333, - 7330, - 7322

Telefax 0821 / 324 - 7323

Email umweltamt@augsburg.de