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Leistungen A-Z

Grundsicherungsleistungen

Ansprechpartner

Hinter der Metzg 6

86150 Augsburg

Link Lage im Stadtplan

 

Mo, Mi, Do

08.30 - 12.30

Do

14.00 - 17.30

Vorsprache nur nach telefonischer  Terminvereinbarung möglich! 

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.

 

Beschreibung

Anspruchsberechtigt für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) sind dem Grunde nach im Stadtgebiet Augsburg wohnende Personen, die

 

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben oder  
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsunfähig sind.

 

Die Leistungen sind bedarfsabhängig und beurteilen sich nach den persönlichen Wohn- und Lebensumständen (z.B. Kosten der Unterkunft und Heizung, Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen, Mehrbedarf wegen Gehbehinderung) sowie den eigenen Einkommens- (z.B. Rente, Wohngeld) und Vermögungsverhältnissen (z.B. Sparguthaben; geschütztes Vermögen für 1 Person 2.600 Euro / für 2 Personen 3.214Euro).

Die vorzulegenden Unterlagen sind deswegen individuell verschieden. Näheres erfahren Sie von Ihren Neuantragssachbearbeitern.

 

Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kinder, deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, bleiben unberücksichtigt.

 

Für Fragen der Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II wenden Sie sich bitte an das Jobcenter_Augsburg-Stadt, Telefon (0821) 3151 - 700

 

Für Fragen bezüglich Grundsicherungsleistungen bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen wenden Sie sich bitte an den  Bezirk Schwaben, Sozialverwaltung, Telefon (0821) 3101 - 0