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Leistungen A-Z

Familienbuch

    Zuständige Dienststelle

    Maximilianstraße 69
    86150 Augsburg

    Link Lage im Stadtplan

     

    Mo - Do:

    08.30 - 12.30

    Do:

    14.00 - 17.30

    Fr:

    08.00 - 12.00

    Zusätzlich individuelle Service-Zeiten nach Terminvereinbarung

    Telefon (0821) 324 - 3858

    Telefax (0821) 324 - 3862

    Email besondere beurkundungen@augsburg.de

     

    Zimmer 27 im 2. Stock

    Beschreibung

    Das Familienbuch wurde aufgrund der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Personenstandsrechtsreform als personenstandsrechtliche Urkunde abgeschafft. Ebenso gibt es keine Möglichkeit mehr, ein sogenanntes Familienbuch auf Antrag für im Ausland geschlossene Ehen anzulegen. Stattdessen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, den Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) eines Deutschen im Ausland durch ein deutsches Standesamt nachbeurkunden zu lassen. Familienbücher, die zwischen dem 01.01.1958 und dem 31.12.2008 bei einer Eheschließung bei einem deutschen Standesamt angelegt wurden, werden als Heiratseinträge fortgeführt.

     

    Wenn Sie

     

    • zwischen dem 01.01.1958 und dem 31.12.2008 in Augsburg (bzw. Bergheim, Göggingen, Haunstetten oder Inningen) geheiratet haben und eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten ehemaligen Familienbuch benötigen, so finden Sie das entsprechende Bestellformular im Bereich  => Urkundenbestellung (für Eheschließung).
    • die Geburt, Eheschließung oder den Sterbefall eines Deutschen im Ausland beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen wollen, so finden Sie die erforderlichen Hinweise auf der Seite => "Nachträgliche Beurkundung".

    Wichtige Hinweise

    Nicht verwechselt werden darf das Familienbuch mit dem Link Stammbuch der Familie, das im DIN A5 Format als Aufbewahrungsort für die Personenstandsurkunden einer Familie eignet.