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 Rathaus
>> Bürgerservice - Wegweiser durch die Verwaltung

Leistungen A-Z

Bewohner - Parkausweis

    Zuständige Dienststelle

    Ansprechpartner

    Service-Telefon Bürgerbüro

     

    Telefon (0821) 324 - 9999

     

    Unser Sprachcomputer ist rund um die Uhr für Sie geschaltet.

    Einen Mitarbeiter können Sie von Mo. - Fr. 8.00 - 12.30 telefonisch erreichen.

    Beschreibung

    Sie erhalten einen Bewohnerparkausweis, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind und dort auch tatsächlich wohnen. 

    Unterlagen

    Sie benötigen für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises Ihren Personalausweis/Reisepass bzw. Ihren Nationalpass.

    Zudem benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I.

    Sollten Sie erneut einen Bewohnerparkausweis beantragen, bringen Sie bitte den alten Parkausweis zum Einziehen mit.

     

    Sollte eine andere Person den Bewohnerparkausweis für Sie beantragen, benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht und Ihren orignial Personalausweis/Reisepass.

    Falls das Fahrzeug nicht auf den Bewohner selbst zugelassen ist benötigen Sie zusätzliche Unterlagen. Weitere Hinweise finden Sie hier.

    Kosten

    Die Gebühren hängen von der Gültigkeitsdauer des Parkausweises ab:

     

    • Gültigkeitsdauer 1 Jahr (Regelfall): 30 Euro.
    • Gültigkeitsdauer 2 Jahre (auf Wunsch): 50 Euro.
    • Gültigkeitsdauer unter 12 Monate (auf Wunsch): 12 Euro Grundgebühr + 1,50 Euro/Monat Gültigkeit

     

    Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.

    Die Begleichung erfolgt sofort.

    Wichtige Hinweise

    Falls das Fahrzeug nicht auf Sie selbst (den Bewohner) zugelassen ist, legen Sie bitte folgende Nachweise vor:

     

    • Formlose Erklärung des Fahrzeughalters (z. B. Eltern), dass das Fahrzeug vom Antragsteller dauerhaft genutzt wird, und den Reisepass/Ausweis des Fahrzeughalters.
      Diese Erklärung der dauerhaften Nutzung kann jedoch nur von einem Fahrzeughalter ergehen, der in engem Verwandtschaftsverhältnis zum Antragsteller steht (Eltern, Großeltern, Kinder).
    • Sollten Sie einen Bewohnerparkausweis für ein von Ihnen privat genutztes Firmenfahrzeug beantragen, so legen Sie bitte neben der Bescheinigung der Firma auch eine Gehaltsabrechnung vor. Auf dieser Gehaltsabrechnung muss die Ausweisung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs enthalten sein.

    Weitere Links / Infos

    Unrechtmäßig in der Parkzone abgestellte Fahrzeugewerden über die Verkehrsüberwachung verwarnt.

    Hier finden sie weitere Informationen zum Parken in Augsburg.