
Bauen im Bereich von geschützten Gehölzbeständen
Bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sollte der vorhandene Baumbestand soweit wie möglich erhalten bleiben, oder wenn dies nicht möglich ist, Ersatz geschaffen werden. Ebenso sind die Chancen zu nutzen, die Freiraumsituation zu erhalten bzw. zu verbessern. Es gilt auch hier die Baumschutzverordnung der Stadt Augsburg.
Die Baumbestanderklärung
Bei Neubau und Anbau etc. müssen Angaben darüber machen, ob schützenswerter Baumbestand vorhanden ist und ob Sie Bäume zur Fällung beantragen. Eine Baumbestandserklärung ist in jedem Fall bei sämtlichen genehmigungspflichtigen Bauvorhaben abzugeben.
Baumschutzmaßnahmen während der Bauzeit
Während der Baumaßnahme sind die Festsetzungen in der Baugenehmigung zum Schutz der Gehölze zu beachten. Darüber hinaus gilt die DIN 18920 zum Schutz von Gehölzen bei Baumaßnahmen.
Bauen im Außenbereich
Sie wollen im so genannten Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch, also außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile bauen? Bitte erkundigen Sie sich zuerst bei der Bauverwaltung, ob das von Ihnen geplante Vorhaben überhaupt nach den bau- bzw. planungsrechtlichen Vorschriften genehmigungsfähig ist. Zudem ist hier die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach Art. 6 Bayerisches Naturschutzgesetz zu beachten.
Ihr Ansprechpartner: Dirk Engelhard, Sachbearbeiter Baumschutz

