Die zehn Umweltleitlinien wurden 1998 durch den Stadtrat beschlossen und sind seither die Grundlage für das Umweltmanagement in der Stadtverwaltung Augsburg.
1. Verbesserung des Umweltschutzes
Das Umweltmanagement der Stadt Augsburg ist auf eine kontinuierliche Verbesserung der Stoff- und Energieflusseffizienz (Umweltentlastung), die konsequente Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften und die optimale Organisation umweltrelevanter Abläufe ausgerichtet. Sparsamer Umgang mit Energie und Ressourcen wird durch organisatorische Maßnahmen, die Anwendung der gesetzlichen und kommunalen Umweltverträglichkeitsprüfung und den Einsatz der besten verfügbaren Technik im Rahmen des wirtschaftlich Sinnvollen verwirklicht.

- Im Rahmen der bundesweiten Aktion "10 Jahre EMAS" zeigte auch Augsburg Flagge
2. Gemeinsame Aufgabe Umweltschutz
Umweltschutz wird als Querschnittsaufgabe von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Augsburg gemeinsam umgesetzt. Die Führungskräfte bekennen sich in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen bewusst zu einer Initiativfunktion.
3. Motivation und Information
Die Stadtverwaltung motiviert alle Beschäftigten, Umweltschutz auch am Arbeitsplatz zu verwirklichen. Regelmäßige Aufklärung, Information und Schulungen sollen das Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt fördern. Die Dienststellen beziehen Umweltaspekte in ihre Berichte und Veröffentlichungen mit ein.
4. Dezentrale Verantwortung
Innerhalb klarer Zuständigkeiten und einer wirksamen Koordination setzt die Stadt Augsburg im Sinne einer leistungsfähigen Verwaltung in erster Linie auf dezentrale Verantwortung in allen Aufgabenbereichen. Umweltmanagement wird als integraler Bestandteil der Verwaltungsreform betrachtet. Anknüpfungspunkte zum Qualitätsmanagement, zur Kosten- und Leistungsrechnung und zur Organisationsreform werden genutzt.
Hier können die Leitlinien fünf bis zehn nachgelesen werden:
Umweltleitlinien Augsburg
