Im Augsburger Stadtrat sitzen 60 ehrenamtliche, von der Bürgerschaft gewählte und stimmberechtigte Stadträte. Die Stadtregierung stellt der direkt gewählte Oberbürgermeister (Vorsitzender des Stadtrats mit Beratungs- und Stimmrecht) und die berufsmäßigen Stadträte (Referenten) mit Beratungsrecht im Stadtrat. Aus seiner Mitte wählt der Stadtrat den/die 2. und 3. Bürgermeister/in als Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Die Stadträte verrichten ihre Arbeit in Fachausschüssen.
Jedem Referat sind nach vorliegendem Organisationsschema bestimmte Ämter, Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadtverwaltung zugeordnet. Aufgrund seiner komplexen Struktur gibt es für das Referat Oberbürgermeister zusätzlich einen eigenen schematisierten Geschäftsverteilungsplan.
Das Organigramm der Stadt Augsburg finden Sie hier als 
Den Geschäftsverteilungsplan des Referats Oberbürgermeister finden Sie hier als
Um PDF Dateien anzeigen zu können, benötigen Sie den AcrobatReader von Adobe
