Der Atomunfall in Fukushima im März 2011 hat aufgezeigt, dass die Abkehr von der Atomenergie und der Ausbau erneuerbarer Energien ein wichtiges Thema ist. Die Bayerische Staatsregierung verfolgt das Ziel, dass die heimische Windenergie bis zum Jahr 2021 sechs bis zehn Prozent des Stromverbrauchs in Bayern decken soll. Derzeit sind es gerade einmal 0,6 Prozent.
Deshalb müssen in Bayern zahlreiche neue Windkraftanlagen gebaut werden. Diese Anlagen sollen in Windfarmen mit mehreren Anlagen entstehen, um einer sogenannten "Verspargelung" der Landschaft durch einzelne Windräder mit negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild entgegenzuwirken. Um hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll der Regionalplan der Region Augsburg im Teilkapitel "Nutzung der Windenergie" fortgeschrieben werden. Im Rahmen der Vorarbeiten zu dieser Teilfortschreibung wurden alle Mitgliedskommunen aufgefordert geeignete, mindestens 10 Hektar große Flächen zu benennen, auf denen eine Windenergienutzung vorstellbar wäre.
Diese Anfrage wurde von der Stadt Augsburg zum Anlass genommen, Standorte für überörtlich raumbedeutsame Windkraftanlagen im Stadtgebiet zu suchen. Die Ergebnisse dieser Standortsuche sind in den "Konzeptionellen Überlegungen für ein Windkonzept für die Stadt Augsburg" vom 15. März 2012 beschrieben und dargestellt. Diese konzeptionellen Überlegungen wurden am 26. April 2012 vom Stadtrat beschlossen.
Um PDF Dateien anzeigen zu können, benötigen Sie den AcrobatReader von AdobeMöglicher Standort
Bei der Standortsuche hat sich gezeigt, dass in Augsburg nur ein Standort südlich von Inningen zwischen B 17 und Bobinger Straße für die Errichtung eines Windparks als geeignet eingestuft werden kann. Dieses Areal wird durch die Bahnlinie Augsburg-Buchloe sowie eine Starkstromleitung gequert und hat eine Gesamtgröße von ca. 93 Hektar. Reduziert wird die verfügbare Fläche durch erforderliche Abstandflächen zu Verkehrs- und Energietrassen.
Die tatsächlich für Windkraftanlagen zur Verfügung stehende Fläche bleibt einer Detailplanung möglicher Investoren vorbehalten, die auch die ausreichende Windhöffigkeit des Standortes prüfen müssten.
Weitere Informationen:
Regionalplan der Region Augsburg
Windenergieerlass Bayern





