Zuständige Dienststelle
Ansprechpartner
Bürgeramt, Fahrerlaubnisbehörde An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg
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Beschreibung
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar anzuordnen. Die Probezeit verlängert sich dann um zwei Jahre



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