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Beschreibung
Um die Sicherheit der jungen Fahranfänger und der Beifahrer zu erhöhen, hat Bayern den Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17", der in verschiedenen europäischen Ländern bereits mit Erfolg praktiziert worden ist, gestartet. Während des Modellversuchs kann die mit besonderen Auflagen versehene Fahrerlaubnis für Pkw bereits ab 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung sowie dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung dürfen die jungen Fahranfänger dann bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer im Voraus benannten Begleitperson, die in die Fahrerlaubnis eingetragen ist, fahren. Auf diese Weise soll der Fahranfänger die ersten Erfahrungen im Straßenverkehr unter der Anleitung eines erfahrenen Begleiters sammeln können. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann der EU-Kartenführerschein und damit die uneingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt.
Hier finden Sie ein kurze Informationsbroschüre zum Download.
Weitere Informationen und erforderliche Antragsformulare erhalten Sie auch in Ihrer Fahrschule.


