deutsche Version
version francaise
english version
versione italiana
 Rathaus
>> Bürgerservice - Wegweiser durch die Verwaltung

Leistungen A-Z

Fahrgastbeförderungsschein

Zuständige Dienststelle

Ansprechpartner

Bürgeramt, Fahrerlaubnisbehörde

An der Blauen Kappe 18

86152 Augsburg

Link Lage im Stadtplan

 

Mo:

08.00 - 15:00

Di:

 

08.00 - 12.30

 

Mi:

07.00 - 12.30

Do:

08.00 - 17.30

Fr:

08.00 - 15.00

Telefon (0821) 324  -9275, -9276, -9277, - 9278

Telefax (0821) 324 - 9271

Email fahrerlaubnis@augsburg.de

Beschreibung

Wer

  • ein Taxi
  • einen Mietwagen
  • einen Krankenkraftwagen oder
  • einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führen will

bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).

 

Dieser Fahrerlaubnis bedarf es u.a. nicht für

  • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nord-Atlantik-Paktes,
  • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers um jeweils 5 Jahre verlängert.