Im Vorfeld eines Grundstücks- bzw. Immobilienerwerbs oder zur Planung baulicher Maßnahmen müssen Sie wichtige Standortfaktoren beachten. Diese reichen unter anderem von diversen Grundbucheinträgen wie z.B. Grunddienstbarkeiten sowie vom Erbbau- und Vorkaufsrecht, von der Bodenbeschaffenheit, Erschließung etc. bis hin zu den gültigen Bauvorschriften.
Im Zuge dessen benötigen Sie auch Grundinformationen zum Augsburger Planungsrecht. Diese werden Ihnen im Informationsbüro Stadtplanung erteilt und ausgehändigt. Auskünfte zu Baugenehmigungsverfahren, Abstandsflächen, Stellplätzen, Brandschutz, Wärmeschutz etc. erhalten Sie im Bauordnungsamt. Da das Thema "Energieeffizientes Bauen" stetig an Bedeutung gewinnt, können sich Bauherren hierzu im Umweltamt, Abteilung Klimaschutz ausführlich beraten lassen.
Für konkrete Bauabsichten bieten wir Ihnen eine rechtlich unverbindliche Bauberatung an, bei der ggf. Maßnahmen angeregt werden, um das Projekt zielführend zur Umsetzung zu bringen. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren wird anschließend die rechtliche Zulässigkeit geprüft. Wir dürfen Sie außerdem darauf hinweisen, dass Sie bei Bauvorhaben, die in Sanierungsgebiete oder Entwicklungsbereiche liegen, zusätzlich eine sanierungsrechtliche Genehmigung benötigen.
Bauvorhaben, die für die Erhaltung oder weitere Gestaltung des Augsburger Stadtbildes von Bedeutung sind, können auch dem Baukunstbeirat zur Diskussion vorgelegt werden.
Weitere Informationen:
Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung
Bayerische Bauordnung
Formulare zum Bauordnungsrecht (Bauantrag)



