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 Bauen und Verkehr
>> Stadtplanung

Bauleitplanung

  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan

Mit der Bauleitplanung ist den Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit vom Gesetzgeber ein Instrument zur Lenkung der städtebaulichen Ordnung in die Hände gelegt worden, dessen Anwendung durch förmliche Verfahren im Allgemeinen Städtebaurecht des Baugesetzbuches geregelt ist.
 
Die zweigliedrige Bauleitplanung ist aufgeteilt in den Flächennutzungsplan (vorbereitend), naturschutzfachlich begleitet durch den Landschaftsplan, und die Bebauungspläne (verbindlich), die gegebenenfalls mit ökologischen Festsetzungen integrierter Grünordnungspläne ergänzt werden.
 
Falls die Umsetzung städtebaulicher Ziele gefährdet ist, können verschiedene Rechtsmittel zur Sicherung der Bauleitplanung eingesetzt werden.
 

Arbeitshilfen

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Checkliste für Baugebiete
Der Kriminalpräventive Rat Augsburg hat für Behörden und Bürger eine Checkliste entwickelt, die es allen Beteiligten ermöglichen soll, bei der Beurteilung städtebaulicher Planungen allgemein und im Zuge von Bebauungsplanverfahren im Besonderen frühzeitig auf wesentliche Aspekte der Kriminalprävention aufmerksam zu machen.

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Familienfreundlichkeitsprüfung
Die Arbeitsgemeinschaft "Familienfreundliches Augsburg" hat Kriterien für eine familienfreundliche Stadtentwicklung erarbeitet. Sie sollen zur Prüfung der Bauleitplanung, als Anregung für Bauherren bei neuen Bauvorhaben und zur Analyse der bestehenden Lebensbedingungen herangezogen werden.
 

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Klimaschutz und Stadtplanung Augsburg
Städtebau und Klimaschutz sind eng miteinander verzahnt. Der Leitfaden "Klimaschutz und Stadtplanung Augsburg" zeigt die Zusammenhänge auf. Er soll eine Arbeitshilfe für die Stadtverwaltung, aber auch für Investoren, Bauträger, Planer und die Öffentlichkeit sein, damit die Potenziale für den Klimaschutz während aller Phasen des Städtebaus ausgeschöpft werden.

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Kriterien für eine nachhaltige Bauleitplanung
Die Lokale Agenda 21 hat sich unter anderem mit der Bauleitplanung befasst und Kriterien für eine nachhaltige Bauleitplanung ausgearbeitet. Die Arbeitshilfe soll die Bürger ermutigen, sich für Planungen ihrer Stadt zu interessieren und sich in laufende Planungsprozesse einzubringen.

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