Inhalt
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470, "Beiderseits der Maximilianstraße", reagierte die Stadt Augsburg auf die verstärkt auftretenden Konflikte zwischen den Gastronomiebetrieben und der vorhandenen Wohnnutzung. Ziel des Bebauungsplanes ist eine planungsrechtliche Steuerung von Nutzungsart und Nutzungsmischung insbesondere im Hinblick auf die Massen- und Schnellgastronomie sowie Vergnügungsstätten.
Von besonderer Bedeutung sind außerdem auch die Platzflächen am Merkur- und Herkulesbrunnen sowie am Ulrichsplatz. Die teilweise miteinander konkurrierenden Nutzungsansprüche müssen weitestgehend kompatibel gelöst werden.
Aktuelle Fassung des Bebauungsplanvorentwurfs
Planzeichnung | 4.3 M | |
Zeichenerklärung | 64 K | |
Textteil | 5.0 M | |
Anlage Gestaltungskonzept | 5.6 M | |
Regelquerschnitte | 285 K |
Veränderungssperre
Zur Sicherung der mit dem künftigen Bebauungsplan Nr. 470 beabsichtigten Planung wurde für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 470, der mit dem Umgriff des Sanierungsgebietes Altstadt Nr. 13, "Kaisermeile", identisch ist, eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre ist am 15. Mai 2009 in Kraft getreten und ist bis zum 15. Mai 2011 rechtskräftig.
Geltungsbereich der Veränderungssperre
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Stadt Augsburg strebt bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470, der für die Entwicklung der Augsburger Innenstadt von zentraler Bedeutung ist, den direkten Dialog mit den Anwohnern sowie den betroffenen Interessensgruppen und Institutionen an. Hierzu haben im November 2009 zwei Dialogtermine sowie eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden.
Präsentation Bürgerinformationsveranstaltung (ca. 4,7 MB)
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Interessierte sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange hatten außerdem die Möglichkeit, sich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vom 26. Oktober mit 27. November 2009 zur Planung zu äußern.
Weitere Schritte
Derzeit wird ein Verkehrsgutachten erstellt. Die Ergebnisse des Gutachtens werden anschließend in den Vorentwurf des Bebauungsplans eingearbeitet. Danach folgt als nächster Verfahrensschritt der Billigungs- und Auslegungsbeschluss.
Weitere Informationen:
Bebauungsplanung
Veränderungssperre


