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Bekanntmachungen

Prüfung der Umweltverträglichkeit - Flüssiggasbehälteranlage Schwaben Netz GmbH

hier: Feststellung der UVP-Pflicht gemäß §§ 3 a – c UVPG (Umweltverträglichkeitsgesetz)

Die Fa. Schwaben Netz GmbH, Bayerstr. 45, 86199 Augsburg hat bei der Stadt Augsburg, Umweltamt, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragt, eine Flüssiggasbehälteranlage zur Lagerung von 29,6 t Propan/Butan zu errichten und zu betreiben. Die Anlage soll auf dem Grundstück „Beim Grenzgraben 10“ in Augsburg, Fl.-1790/5 Tfl. Gemarkung Lechhausen entstehen.

Die beantragte Anlage ist nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 4  und § 19 BImSchG i.V.m. § 1 der 4. BImSchV und Nr. 9.1 Spalte 2 b  des Anhangs der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig.

Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung war für die Anlage außerdem eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 3 – 3c UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 9.1.4. durchzuführen, da die hier genannte Mengenschwelle von 3 t für brennbare Gase überschritten wird.

1. Die Überprüfung der Verhältnisse unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des UVPG aufgelisteten Kriterien ergab, dass Errichtung und Betrieb des Flüssiggastanks nicht mit dem Schutzanspruch der Umgebung gemäß UVPG kollidieren, da durch den Betrieb der Anlage keine erkennbaren nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind.

2. Die Stadt Augsburg, Umweltamt, stellt daher fest, dass keine UVP-Pflicht für dieses Vorhaben besteht.

Diese Feststellung ist nach § 3a Satz 2 UVPG öffentlich bekanntzugeben. Sie ist nach § 3a Satz 3UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Nähere Informationen erteilt das Umweltamt, An der Blauen Kappe 18, Zimmer 406 oder Tel. 324 7329 während der üblichen Parteiverkehrszeiten.