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Kreditermächtigung

Die Kreditermächtigungen der Stadt Augsburg umfassen für die Jahre:

 

2009: 14.700.000 Euro
2010: 15.200.000 Euro

 

Die Kreditermächtigung wird jeweils in der Haushaltssatzung der Stadt Augsburg festgesetzt und von der Regierung von Schwaben gemäß Art. 71 Abs. 2 GO im Rahmen der Rechtsaufsicht genehmigt.

 

Quellen:

Haushaltssatzungen der Stadt Augsburg:

 

 

Amtsblatt der Stadt Augsburg 2009

vom 13. März 2009, Nr. 11/2009

 

Amtsblatt der Stadt Augsburg 2010

vom 2. Juli 2010, Nr. 25-26/2010

 

 

Hinweis:

Die Stadt Augsburg hat seit Jahren eine Netto-Neuverschuldung von Null Euro, da Kreditaufnahmen jeweils nur in Höhe der geleisteten ordentlichen Tilgungen erfolgen.

 

 

Hinweis für Kreditinstitute, die sich an Bieterwettbewerben beteiligen wollen:

 

Bedarf und Modalitäten für Kredit-Neuaufnahmen oder –Umschuldungen, können unter Kredit-Ausschreibungen eingesehen oder im Kämmerei- und Steueramt, Bereich Finanzen und Vermögen, unter 324-9047 und 324-9044 angefragt werden.