Die Kreditermächtigungen der Stadt Augsburg umfassen für die Jahre:
2009: 14.700.000 Euro
2010: 15.200.000 Euro
Die Kreditermächtigung wird jeweils in der Haushaltssatzung der Stadt Augsburg festgesetzt und von der Regierung von Schwaben gemäß Art. 71 Abs. 2 GO im Rahmen der Rechtsaufsicht genehmigt.
Quellen:
Haushaltssatzungen der Stadt Augsburg:
Amtsblatt der Stadt Augsburg 2009
vom 13. März 2009, Nr. 11/2009
Amtsblatt der Stadt Augsburg 2010
vom 2. Juli 2010, Nr. 25-26/2010
Hinweis:
Die Stadt Augsburg hat seit Jahren eine Netto-Neuverschuldung von Null Euro, da Kreditaufnahmen jeweils nur in Höhe der geleisteten ordentlichen Tilgungen erfolgen.
Hinweis für Kreditinstitute, die sich an Bieterwettbewerben beteiligen wollen:
Bedarf und Modalitäten für Kredit-Neuaufnahmen oder –Umschuldungen, können unter Kredit-Ausschreibungen eingesehen oder im Kämmerei- und Steueramt, Bereich Finanzen und Vermögen, unter 324-9047 und 324-9044 angefragt werden.
