Stifter/innen widmen das Vermögen, das Sie in ihre eigene Stiftung oder als Zustiftung in eine andere Stiftung einbringen, auf Dauer einem gemeinwohlbezogenen öffentlichen Zweck, den sie selbst bestimmen.
Die Stiftung als Rechtsperson erfüllt in der Folge zeitlich unbegrenzt den gemeinnützigen anerkannten Willen der Stifterpersönlichkeit.
Stifter/innen wirken in ihrem gemeinnützigen Engagement weit über ihre Lebenszeit hinaus fort. - Ein gewichtiges Motiv sich über Stift(ung)en und Stiften ein Bild zu machen.
Stiften ist in verschiedenen Formen möglich; so kann man sich auch mit geringerem Stiftungskapital bei Bürgerstiftungen und Gemeinschaftsstiftungen engagieren.
Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Augsburger Stiftungen informieren wir Sie auch gerne über die gesamte Stiftungslandschaft in Augsburg.
Das anlässlich des 1. Augsburger Stiftungstages 2003 erschienene Buch "Stift(ung)en in Augsburg" kann ein nützlicher Wegweiser zum gemeinnützigen Engagement sein.
Gerne können Sie es über das Geschäftszimmer des Wohnungs- und Stiftungsamtes beziehen.

