Art.3, Abs. 2: des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
"Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Art. 118, Abs. 2: der Verfassung des Freistaates Bayern
"Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten"
Zur Unterstützung dieser Gesetzesaufträge hat der Freistaat Bayern 1996 das Bayerische Gleichstellungsgesetz erlassen und 2006 unbefristet verlängert.
Auf europäischer Ebene wurde die Gleichstellung von Frauen und Männern erstmals 1999 im Amsterdamer Vertrag rechtlich verbindlich festgeschrieben.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat zum Ziel Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Als Beauftragte zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist es unser Ziel, die Gleichberechtigung vor Ort in allen Bereichen umzusetzen und den gesellschaftlichen Wandel zu unterstützen.

