Die Hauptaufgabe der Lebensmittelüberwachung lässt sich in zwei Grundsätzen zusammenfassen:
- Schutz der Verbraucher vor gesundheitlicher Schädigung
- Schutz der Verbraucher vor Irreführung und Täuschung
Diese Aufgaben werden durch Kontrollen auf allen Stufen der Lebensmittelverarbeitung und des Handels auf Einhaltung der Hygienevorschriften und durch chemisch-analytische sowie mikrobielle Kontrolle aller be- und verarbeiteten Produkte wahrgenommen sowie durch Beurteilung der Kennzeichnung der Lebensmittel, Bedarfsgegenstände sowie Kosmetika durch die Lebensmittelkontrolleure und weitere Fachleute. Künftig werden auch Anbau und Tierhaltung in die Kontrollen einbezogen, ebenso die Prüfung von Futtermitteln.
Der Überprüfung unterliegen nicht nur Lebensmittel und Kosmetika, zwei Produktarten, deren Definition kaum Probleme bereiten dürfte, ebenso wenig wie bei den Tabakwaren, mit dem Begriff "Bedarfsgegenstände" werden aber wohl die wenigsten auf Anhieb etwas anfangen können. Unter Bedarfsgegenständen versteht der Gesetzgeber alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakwaren oder dem Körper des Menschen unmittelbar in Berührung zu kommen sowie Spielwaren, Scherzartikel, aber auch Reinigungs- und Pflegemittel für Bedarfsgegenstände sowie Mittel zur Geruchsverbesserung oder Insektenvertilgungsmittel, soweit sie in Räumen zur Anwendung kommen, die von Menschen bewohnt werden. Diese grob gefasste Definition zeigt bereits, wie vielschichtig der Begriff der Bedarfsgegenstände ist. Es ist deshalb wohl ohne weiteres verständlich, dass gerade dieser Bereich in der täglichen Praxis immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Welche Produkte fallen unter das Lebensmittelrecht?
Lebensmittel
alle Nahrungs- und Genußmittel, Tabakwaren, Rauchtabake, Schnupf- und Kautabake, Zigaretten und Zigarettenpapier sowie Zigarren und Zigarillos
Kosmetische Mittel
Körperpflegemittel, Haarfarben, Haartönungen, Nagellacke, Zahncremes, künstl. Wimpern, aber auch Bräunungsmittel, etc.
Bedarfsgegenstände
Essgeschirr, Besteck, Geräte zur Bearbeitung von Lebensmitteln, Kochgeschirr. Reinigungs- und Putzmittel, Brillen, Schmuck, Haarteile, Hörgeräte, Kleidung und Schuhe, Spielwaren und Scherzartikel
Neben diesen Hauptaufgaben übernehmen die Lebensmittelkontrolleure auch die Kontrollen auf Einhaltung der Vorschriften der Preisangabenverordnung, deren Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit ebenfalls den Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung beinhaltet.


