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 Kultur
>> Kulturamt der Stadt Augsburg

Kunstförderpreis

Kunstförderpreis

Die Stadt Augsburg vergibt jährlich einen Kunstförderpreis für junge Künstler. Sinn und Zweck des Preises ist es, außergewöhnliche künstlerische Begabungen anzuerkennen und ihre künftige Entwicklung auch in finanzieller Hinsicht zu fördern.

Die Ausschreibung ist immer im Monat Mai;
letzter Abgabetermin: 31. Mai

Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag. Die Gesamtpreissumme beträgt 17.000 Euro. Diese Summe kann einheitlich oder zu mehreren Teilen vergeben werden.

» Welche Bereiche umfasst der Preis?

Architektur

Ballett

Bildende Kunst – Malerei, Zeichnung, Grafik, Fotografie, Neue Medien, Plastik, Environment, Installation, Performance

Literatur

Musik, jährlich wechselnd für die Sparten

 

  • Interpreten Instrumental oder Komposition (klassisch),
  • Jazz und Komposition,
  • Interpreten vokal oder Komposition (klassisch)
  • 2010: Interpreten Instrumental oder Komposition (klassisch)

» Wer kann sich bewerben?

Die Bewerber müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein oder bei Ablauf der Bewerbungsfrist mindestens drei Jahre ihren Wohnsitz im Raum Augsburg haben. Als Raum Augsburg gelten das Stadtgebiet und die unmittelbar an die Stadt Augsburg angrenzenden Nachbargemeinden

Besondere Altersvoraussetzungen:

a) Architektur/Bildende Kunst/Literatur
mindestens 17 Jahre alt, höchstens 39 Jahre alt,
bei Künstlergruppen müssen alle Bewerber die formellen Kritierien bzgl. Wohnsitz und Altersgrenze nachweisen können

b) Ballett
mindestens 14 Jahre alt, höchstens 20 Jahre alt

c) Musik
mindestens 17 Jahre alt, höchstens 29 Jahre alt

» Welche Unterlagen sind notwendig?

Formloses Bewerbungsschreiben für den jeweiligen Fachbereich

Maschinengeschriebener Lebenslauf

Angaben über den künstlerischen Werdegang

Nachweis über Geburts- (Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde) bzw. Wohnort (aktuelle Bescheinigung der Meldebehörde)

» Wie erfolgt die Auswahl der Preisträger?

Für jeden Bereich durch eine entsprechend besetzte Fachjury; über die endgültige Vergabe entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Augsburg aufgrund des Votums der Jury

Rechtzeitige Einladung der Bewerber zum jeweiligen Sitzungstermin (Vortanzen, Vorsingen, Vorspielen, Präsentation von Arbeiten etc.) erfolgt durch das Kulturamt.

» Zeitplan zur Preisvergabe?

Ausschreibung: 01.05. bis 31.05. (Ablauf der Bewerbungsfrist)

Prüfung der eingereichten Bewerbungen: Juni

Einzel-Jurysitzungen: in der Regel Juli / August / September

Endgültige Beschlussfassung im Herbst

anschließend Benachrichtigung der Bewerber

Preisverleihung: November / Dezember