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Leistungen A-Z

Studienfachwechsel (für Ausländer)

    Zuständige Dienststelle

    Ansprechpartner

    ACHTUNG! WICHTIGER HINWEIS: NEUE ÖFFNUNGSZEITEN AB 01. JANUAR 2010

     

    Die Öffnungszeiten für die Hochschulbetreuungsstelle ändern sich ab 01. Januar 2010 wie folgt:

    Hochschulbetreuungsstelle für Gastwissenschaftler und ausländische Studenten

    Eichleitnerstraße 30
    86159 Augsburg

    Link Lage im Stadtplan

     

    Mo:

    07.30 - 12.30

    Di:

    07.30- 12.30

    Do:

    07.30 - 12.30
    13.30 - 16.00

    Fr:

    07.30 - 12.00

    Telefon (0821) 324 - 2418, 2420

    Telefax (0821) 324 - 2419

    Email auslbeh.uni@augsburg.de

     

     

    Beratung:

    Telefon (0821) 324 - 2421 und (0821) 598 - 5448

    Telefax (0821) 598 - 2370

    Email service@aaa.uni-augsburg.de

    Beschreibung

    Für ausländische Studenten, die ihre Studienrichtung, ihren Studiengang oder Ihr Studienfach wechseln wollen (gilt nicht für Bildungsinländer).

    Unterlagen

    • Pass
    • 1 aktuelles, biometrisches Passbild
    • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (ggf. Studienbuch)

    Die Unterlagen müssen im Original UND in Kopie vorgelegt werden.

    Im Falle fremdsprachiger Urkunden ist eine deutsche Übersetzung beizufügen, die von einem öffentlich vereidigten oder anerkannten Übersetzer gefertigt/beglaubigt sein muss.

    Kosten

    Die Gebühr für die Änderung der Auflage eines Aufenthaltstitels wegen Studienfachwechsel beträgt 30 Euro.

    Formulare

    Anträge auf Studienfachwechsel können zu den angegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden; ein eigener formloser, schriftlicher Antrag wird ebenfalls akzeptiert.

    Wichtige Hinweise

    Sofern sich während Ihres Studienaufenthalts der Wunsch oder die Notwendigkeit eines Wechsels der Studienrichtung, des Studiengangs oder des Studienfachs ergeben sollte, nehmen Sie bitte unbedingt vor dem Wechsel Kontakt mit uns auf.

    Das ist wichtig, um ein Erlöschen Ihres Aufenthaltsrechts zu verhindern und Probleme bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu ververmeiden.

    ACHTUNG: Ein Studienfachwechsel ist nur innerhalb der ersten 3 Semester möglich.

    Weitere Links / Infos

    Akademisches Auslandsamt