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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde oder Stadt. Der Bund und die Länder werden durch eine Umlage an der Gewerbesteuer beteiligt.

Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb. Die Höhe der Gewerbesteuer bemißt sich nach der objektiven Ertragskraft des Gewerbebetriebes.

 

Online Formular zur Anforderung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

 

 

Ansprechpartner

Rathausplatz 2a
86150 Augsburg

Link Lage im Stadtplan

 

Mo - Mi:

08.30 - 12.30

Do:

08.30 - 12.30

14.00 - 17.30

Fr:

08.00 - 12.00


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Telefax 0821 / 324 - 9069

Email steuerverw.stadt@augsburg.de

 

Verwaltungsgebäude 2, Untergeschoss