Zuständige Dienststelle
Ansprechpartner
Maximilianstraße 69
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Zusätzlich individuelle Service-Zeiten nach Terminvereinbarung |
Beschreibung
Der Tod einer Person ist beim Standesamt des Sterbeortes zu beurkunden, unabhängig davon, wo die verstorbene Person ihren Wohnsitz hatte. Das Standesamt Augsburg beurkundet also alle Sterbefälle, welche sich in Augsburg zugetragen haben.
Wenn Sie mit dem Sterbefall ein Bestattungsunternehmen oder den städtischen Bestattungsdienst beauftragt haben, so legt der Bestatter die erforderlichen Unterlagen dem Standesamt vor.
Vorzulegende Unterlagen:
Grundsätzlich Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften, Scheidungsurteil, Aussiedlerbescheinigungen, Übersetzungen etc.
Kosten:
Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 10,- EUR. Für Sozialversicherungszwecke werden auch gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Weitere Links / Infos
Nachträgliche Beurkundung des Auslandssterbefalles eines Deutschen
Sterbefallanzeige an das Standesamt Augsburg
Einverständniserklärung Veröffentlichung (freiwillig, gegebenenfalls zusammen mit der Sterbefallanzeige einzureichen)


(0821) 324 - 3867, -3848
(0821) 324 - 3869