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 Umwelt
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Bodenschutz

 

Gesetzliche Grundlage bildet das Bundesbodenschutzgesetz sowie die davon abgeleiteten rechtlichen Bestimmungen, wie beispielsweise die Bundesbodenschutzverordnung oder das Bayerische Bodenschutzgesetz.

 

Zum Vollzug gehören schwerpunktmäßig die Recherche von Altlastenverdachtsbereichen, die Überwachung von Gebäudeabbruch- und Bodensanierungsarbeiten sowie die Bestätigung des Sanierungserfolges bzw. die Forderung und Durchsetzung weiterer notwendiger Maßnahmen auf altlastverdächtigen Flächen.

Dazu ist ein Altlastenkataster zu führen und die Abstimmung mit den beteiligten Fachbehörden, städtischen Ämtern, Gutachtern und Verpflichteten zu koordinieren.

 

 

 Das Bundesbodenschutzgesetz unterscheidet schädliche Bodenveränderung und Altlasten.

Schädliche Bodenveränderungen

Eine schädliche Bodenveränderung ist eine Beeinträchtigung der Bodenfunktion, die geeignet ist, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

 

Altlasten

Bei einer Altlast handelt es sich im wesentlichen um stillgelegte Deponien, stillgelegte Industrieanlagen und um sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Bei der Beseitigung von Altlasten im Stadtgebiet nimmt das Umweltamt Augsburg als Vollzugsbehörde für den Bodenschutz eine entscheidende Rolle ein, indem es sämtliche Phasen einer Altlastenbeseitigung begleitet. Dazu veranlasst es die notwendigen Untersuchungen, beurteilt den Grad der Verunreinigung und die zu wählenden Sanierungsverfahren und überwacht die Sanierungsdurchführung.

 

Ablaufphasen der Sanierung von Altstandorten

Schaubild Ablaufphasen

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Kontrollierter Rückbau

Was bei einem Gebäudeabbruch aus abfallrechtlicher Sicht zu beachten ist, erfahren Sie im Homepagebeitrag des Umweltamtes unter dem Thema Staatliches Abfallrecht.

 

Formular-Service:

Checkliste für Gebäudeabbrüche

Auskünfte zu altlastenverdächtigen Flächen

 

Auskünfte zu einem möglichen Altlastverdacht auf einem Grundstück im Stadtgebiet Augsburg werden vom städtischen Umweltamt, Abteilung Bodenschutz- und Abfallrecht, erteilt.

 

Anfragen sind ausschließlich schriftlich unter Nennung der Adresse (Straße, Hausnummer) und möglichst der Flurnummer und der Gemarkung des fraglichen Grundstücks an die unten angegebene Adresse zu richten.

 

Da es sich bei diesen Auskünften in der Regel um personenbezogene Daten handelt, können Auskünfte nur an den Grundstückseigentümer selbst oder einem von ihm Bevollmächtigten erteilt werden.

 

Bitte legen Sie Ihrer Anfrage eine entsprechende Vollmacht bei, sofern Sie nicht der Eigentümer sind.

 

Für eine Standardauskunft werden 30.- € berechnet; umfangreichere Recherchen müssen nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

 

Formular-Service: 

Antrag auf Altlastenauskunft

Vollmacht des Eigentümers

Haben Sie Fragen?

 

Wenn Sie weitere Informationen zu den Themen Bodenschutz  und Altlasten benötigen, empfehlen wir die entsprechenden Internetseiten des Bundesumweltministeriums, des Bayerischen Umweltministeriums und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

 

 

Bei Fragen zu Standorten im Stadtgebiet Augsburg wenden Sie sich an uns:

 

Stadt Augsburg, Umweltamt, An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg

Telefon 0821/324-7334

Telefax 0821/324-7323

Email umweltamt@augsburg.de

 

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