Zwei Ehrenbürger auf einem Bild: Rabbiner Henry Brandt (vorne rechts) und rechts hinter ihm Altbürgermeister Dr. Peter Menacher. Foto: Ruth Plössel

Ehrenbürger

Die Stadt Augsburg hat bisher 45 Personen das Ehrenbürgerrecht verliehen. Als erster wurde Karl Ernst Graf von Gravenreuth im Jahre 1820 zum Ehrenbürger ernannt.

Liste der Ehrenbürger der Stadt Augsburg

Name Ehrenbürger seit
Karl Ernst Frhr. von Gravenreuth 02.03.1820
Ludwig Kraft Fürst von Oettingen-Wallerstein 01.09.1829
Georg Edler von Silberhorn 06.05.1837
Karl Leopold Frhr. von Stengel 03.07.1841
Friedrich Albert Graf von Pappenheim 27.09.1845
Dr. Anton von Kopf 27.09.1845
Dr. Anton von Fischer 18.08.1849
Dr. Franz Reisinger 11.12.1852
Josef Heinrich Ritter von Weniger 21.12.1852
Johann Georg Henle 01.01.1853
Luise Barbara Gräfin von Ysenburg-Büdingen-Philippseich 06.12.1853
Leonhard Frhr. von Hohenhausen 27.04.1861
Winfried Hörmann von Hörbach 11.09.1886
Eberhard Spickermann (Ehrenbürger von Haunstetten) 13.11.1887
Otto Fürst von Bismarck 01.04.1890
Ernst Schmid (Ehrenbürger von Göggingen) 22.01.1893
Anton Tauscher (Ehrenbürger von Oberhausen) 16.12.1894
Thaddäus Mahler (Ehrenbürger von Oberhausen) 17.07.1904
Leo Eichleitner (Ehrenbürger von Göggingen) 15.01.1913
Georg Brach 05.02.1919
Maria Cäcilia Gräfin von Tattenbach (Ehrenbürgerin von Haunstetten) 25.04.1927
Dr. Maximilian von Lingg 20.05.1927
Kaspar Deutschenbaur 30.12.1929
Otto Fäustle (Ehrenbürger von Bergheim) 16.08.1930
Theodor Wiedemann 15.06.1936
Otto Aurnhammer (Ehrenbürger von Göggingen) 25.03.1946
Otto Meyer 18.08.1952
Xaver Widmeier (Ehrenbürger von Haunstetten) 06.09.1952
Josef Neumeir (Ehrenbürger von Bergheim) 24.09.1955
Wolfgang Frhr. von Schaezler 08.10.1958
Klaus Müller 30.04.1964
Wolfgang Butz (Ehrenbürger von Göggingen) 17.04.1966
Richard Hohenner 28.06.1972
Wolfgang Pepper 30.04.1978
Dr. Joseph Stimpfle 08.04.1987
Hans Breuer 26.10.1991
Max Gutmann 24.01.1996
Dr. Peter Menacher 31.03.2003
Anna Pröll 31.03.2003
Prof. Dr. h. c. Ernst Cramer 15.10.2003
Kurt F. Viermetz 18.10.2004
Mietek Pemper 29.04.2007
Walther Seinsch 27.03.2015
Dr. h. c. Henry G. Brandt 28.06.2015
Horst Seehofer 01.03.2019

Die Ernennungen von Paul von Hindenburg, Adolf Hitler, Franz von Epp, Ludwig Siebert sowie Franz Xaver Schwarz wurden in den Jahren 1946 und 1947 auf Beschluss des Augsburger Stadtrates wieder aberkannt.
  

Wie wird man Ehrenbürger?

Wenn man die Liste der Augsburger Ehrenbürger/innen studiert ist zu erkennen, dass das Ehrenbürgerrecht ein kostbares Gut ist. Eines, das nicht oft verliehen wird. Und wenn, dann mit guten Gründen. 38 Personen hat die Stadt Augsburg seit 1820 das Ehrenbürgerrecht verliehen, der erste war der Politiker und Diplomat Karl Ernst von Gravenreuth. Zuletzt wurde Innenminister und Bayerischer Ministerpräsident a. D. Horst Seehofer im Jahr 2019 dieser Titel verliehen.
 

Beziehung zwischen Stadt und Persönlichkeit ist entscheidend

Wie wird man Ehrenbürger einer Stadt oder einer Gemeinde? Die Stadt Augsburg beruft sich auf den Artikel 16 in der Bayerischen Gemeindeordnung. Darin heißt es: „Die Gemeinden können Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen“. Das heißt: Die Ernennung zum Ehrenbürger einer Gemeinde ist eine öffentliche Ehrung für Personen (Persönlichkeiten), die sich persönlich um diese Gemeinde in besonders herausragender Weise verdient gemacht haben. Die Verdienst dürfen nur in einer unmittelbaren Beziehung zwischen der Gemeinde und der Persönlichkeit entstanden sein, können also nicht allgemeiner Art sein.
 

Die Ehrenbürger der letzten Jahre

In den letzten Jahren waren dies Persönlichkeiten wie der Publizist Prof. Dr. Ernst Kramer (2003),  die beiden Alt-Oberbürgermeister Dr. Peter Menacher (2003) und Hans Breuer (1991), die Widerstandskämpferin Anna Pröll (2003), der ehemalige Bankmanager und Förderer Kurt F. Viermetz (2004), der Holocaust-Überlebende und Schreiber der berühmten Schindler-Liste Mietek Pemper (2007), und der  der langjährige FCA-Chef Walter Seinsch (2015). 
 

Jeder Bürger kann Personen vorschlagen

Verliehen werden kann die Ehrenbürgerschaft nur zu Lebzeiten der Persönlichkeit. Vorschlagen kann sie jeder Bürger. Die Entscheidung trifft der Stadtrat. Zunächst berät darüber der Ältestenrat der Stadt. Stimmt dieser zu, wird mit der Persönlichkeit Kontakt aufgenommen, um zu klären, ob er/sie diesen Titel auch annimmt. Wenn ja, berät der Stadtrat darüber in nichtöffentlicher Sitzung. Ist auch hier der Weg frei, wird der Beschluss veröffentlicht.

In einer Feierstunde mit einem Empfang im Rathaus wird die Ehrenbürgerwürde mit einer Urkunde verliehen. Neben dieser ganz besonderen Ehre, die die Stadt einer herausragenden Persönlichkeit zuteilwerden lassen kann, vergibt die Stadt Augsburg jedes Jahr die Medaille „Für Augsburg“. Sie hängt nicht ganz so hoch wie der Ehrenbürger-Titel, aber würdigt auch Bürger, die sich in besonderer Weise um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben. Wer die Medaille bekommen soll, entscheidet der Ältestenrat aufgrund von Vorschlägen aus der Bevölkerung oder Vertretern der Politik.