Baukunstbeirat

Der Baukunstbeirat setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen. Die 7 stimmberechtigten Mitglieder und ihre 7 Stellvertreter(innen) stammen aus den Bereichen der Architektur, des Städtebaus, der Landschaftsplanung und der bildenden Künste. Der Stadtheimatpfleger und die Mitglieder der im Bauausschuss vertretenen Fraktionen sind beratend tätig.

Aufgaben

Der Baukunstbeirat der Stadt Augsburg berät den Stadtrat in städtebaulichen und baukünstlerischen Fragen, die für die Erhaltung oder weitere Gestaltung des Augsburger Stadtbilds von Bedeutung sind.
Die Beratungstätigkeit erstreckt sich auf die Errichtung oder Änderung von wichtigen öffentlichen und nichtöffentlichen Bauten, auf Baumaßnahmen von großem Umfang oder großer Bedeutung für das Stadtbild sowie auf wesentliche Veränderungen an historisch oder baukünstlerisch wertvollen Bauten, Gebäudeensembles, Straßen oder Plätzen und deren Erscheinungsbild.
Zielsetzung ist es, die architektonische Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie städtebauliche und architektonische Fehlentwicklungen zu verhindern. Zusätzlich werden positive Auswirkungen auf das Architekturbewusstsein bei allen an der Stadtgestaltung Beteiligten erwartet.

Antragsrecht

Das Antragsrecht zur Beratung durch den Baukunstbeirat haben die Oberbürgermeisterin und die Bauverwaltung der Stadt Augsburg, der Baukunstbeirat selbst, die Bauherren und die Entwurfsverfasser. Der Antrag zur Beratung durch den Baukunstbeirat ist an die Stadtverwaltung zu stellen.

Verschwiegenheit

Die Mitglieder des Baukunstbeirats sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheit gilt auch über die jeweilige Amtszeit hinaus.

Akzeptanz

Zusammenfassend führt die Beteiligung örtlicher Architekten- und Ingenieurverbände sowie auswärtiger Architekten und die frühzeitige Einbindung der Stadtratsfraktionen zu mehr Transparenz und somit zu einer breiteren Akzeptanz der bereits im Baukunstbeirat vorgestellten Projekte bei den politischen Entscheidungsträgern.

Mitglieder

Dem Baukunstbeirat gehören freischaffende Architekten und anerkannte Fachleute an. Sie werden im Baukunstbeirat weder als Beauftragte der Stadt noch als Verbands- oder Interessenvertreter tätig, sondern ausschließlich als qualifizierte, unabhängige Fachleute, deren sachkundiger Rat als Entscheidungshilfe für den Stadtrat gefragt ist.

Den Vorsitz hatte seit Herbst 2023 Michael Gebhard aus München inne. Zum Stellvertreter wurde Alexander Schwab aus Unterhaching gewählt.

Stimmberechtigte Mitglieder

  • Martin Kopp, Kempten
    Stellvertreter: Angelika Blüml, Oberstdorf
     
  • Moritz Eschenlohr, Augsburg
    Stellvertreter: Prof. Ludwig Schegk, München
  • Wendelin Burkhardt, Kaufbeuren
    Stellvertreter: Christian Stadtmüller, Kaufbeuren
  • Eberhard Wunderle, Augsburg
    Stellvertreter: Robert Kellner, München
  • Michael Gebhard, München
    Stellvertreterin: Prof. Uta Stock-Gruber, Buch am Erlbach 
  • Alexander Schwab, München 
    Stellvertreter: Dr. Stefan Schrammel, Augsburg 

  • Norbert Kiening, Diedorf
    Stellvertreter: Andreas Decke, Zusmarshausen

Beratende Mitglieder

  • N. N. (Stadtheimatpfleger)
  • Rolf Rieblinger (CSU)
  • Christine Kamm (Bündnis 90 / Die Grünen)
  • Gregor Lang (SPD)
  • Beate Schabert-Zeidler (Pro Augsburg)
  • Markus Striedl (AfD)

Sitzung

Die Beratungen des Baukunstbeirats finden in nicht-öffentlicher Sitzung statt. Dabei stellen Planer und Bauherren ihre Projekte dem Gremium vor und beantworten Rückfragen. Anschießend diskutieren die Mitglieder des Baukunstbeirats den Entwurf unter fachlichen Gesichtspunkten.
In einem „Votum“ fasst der Baukunstbeirat seine vorausgegangene Beratung zusammen und gibt dies als Empfehlung an den Stadtrat ab. Der Vorsitzende des Baukunstbeirats bzw. sein Stellvertreter ist berechtigt und verpflichtet, dem Bauausschuss zu allen vom Baukunstbeirat behandelten Tagesordnungspunkten sein „Votum“ im Rahmen der Bauausschusssitzungen vorzutragen, hierzu Auskünfte zu erteilen und Erläuterungen zu geben.