Asbest

Regelverstöße bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestbauteilen sind im Stadtgebiet Augsburg umgehend im Wege der Soforteinstellung zu unterbinden. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Bauordnungsamt

Merkblatt Asbest

Asbestentsorgung

Adresse & Kontakte

Telefon 0821 324-7322
Fax 0821 324-7323
E-Mail umweltamt@augsburg.de

Öffnungszeiten

Mo–Mi:08:30–16:00 Uhr
Do:08:30–17:00 Uhr
Fr:08:30–12:00 Uhr

Beschreibung

Überwachung der Asbestentsorgung

Zuständige Dienststelle

Wichtige Hinweise

  • Freigesetzte Asbestfasern können beim Einatmen Krebs auslösen. Asbeststaub ist als krebserzeugend eingestuft. Asbest kann z. B. in Dämmaterialien, Blumenkästen, Fassadenplatten, Dachplatten, Lüftungskanälen oder in Nachtspeicheröfen vorkommen.
  • Bei Fragen zum Umgang mit Asbest bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten wenden Sie sich bitte an die Regierung von Schwaben, Gewerbeaufsichtsamt Augsburg, Morellstraße 33 d, Tel. (0821) 327 - 01.
  • Asbesthaltige Abfälle sind andienungspflichtig und müssen am Ort der Entstehung entsorgt werden, d.h. derartige im Stadtgebiet angefallene Abfälle müssen über die Deponie Nord entsorgt werden.

Weitere Links / Infos

  • Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.
  • Einen Ansprechpartner für die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle bei der Deponie Nord erreichen Sie unter Tel. (0821) 70 72 18.