Angleichungserklärung

Adresse & Kontakte

Maximilianstraße 69
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon0821 324-3858
Telefax0821 324-3862
E-Mailbesondere.beurkundungen@augsburg.de
Zimmer 402 im 4. Stock

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo–Do:08:30–12:30 Uhr
Do:14:00–17:30 Uhr
Fr:08:00–12:00 Uhr

Zusätzlich individuelle Service-Zeiten nach Terminvereinbarung

Hinweis: In der Abteilung Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft – am Freitag Parteiverkehr nur nach vorheriger Terminvereinbarung.


Beschreibung

Sie sind Aussiedler oder durch Einbürgerung deutscher Staatsangehöriger geworden. Den Namen, den sie führen, haben Sie nach ausländischem Recht erworben. Sie möchten nunmehr

  • Namensbestandteile, die dem deutschen Recht fremd sind, ablegen (Beispiel: Vatersname)
  • Sie möchten Buchstaben verändern oder ihren Namen eindeutschen (z.B. Ioan -> Johann)
  • Die Rechtsordnung, nach der sie Ihren Namen erworben haben, kennt nur Eigennamen (z. B.: Indien, Pakistan, Sri Lanka) oder Namensketten (z.B.: Irak) und sie möchten nun aus ihren Namen Vornamen und Familiennamen bestimmen

Rechtsgrundlage: § 94 BVFG, Art. 47 EGBGB

Zuständige Dienststelle

Vorzulegende Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung
  • ggf. Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung
  • Einbürgerungsurkunde
  • für Aussiedler: Registrierschein / Vertriebenenausweis / Spätaussiedlerbescheinigung

Wir behalten uns vor, im Einzelfall weitere Unterlagen bzw. Urkunden zu verlangen.

Vorzulegende Unterlagen

Die Namenserklärung für Spätaussiedler auf Grundlage des BVFG sowie die erstmalige Aushändigung einer Bescheinigung sind gebührenfrei. Die Namenserklärung auf Grundlage des Art. 47 EGBGB kostet zwischen 30,- und 60,- EUR, die Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung weitere 12,- EUR.