Familienbuch
Adresse & Kontakte
Maximilianstraße 69 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-3858 |
Fax | 0821 324-3862 |
besondere.beurkundungen@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Zimmer 0.09 im Erdgeschoss
Beschreibung
Das Familienbuch wurde aufgrund der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Personenstandsrechtsreform als personenstandsrechtliche Urkunde abgeschafft. Ebenso gibt es keine Möglichkeit mehr, ein sogenanntes Familienbuch auf Antrag für im Ausland geschlossene Ehen anzulegen. Stattdessen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, den Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) eines Deutschen im Ausland durch ein deutsches Standesamt nachbeurkunden zu lassen. Familienbücher, die zwischen dem 01.01.1958 und dem 31.12.2008 bei einer Eheschließung bei einem deutschen Standesamt angelegt wurden, werden als Heiratseinträge fortgeführt.
Wenn Sie
- zwischen dem 01.01.1958 und dem 31.12.2008 in Augsburg (bzw. Bergheim, Göggingen, Haunstetten oder Inningen) geheiratet haben und eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten ehemaligen Familienbuch benötigen, so finden Sie das entsprechende Bestellformular im Bereich => Urkundenbestellung (für Eheschließung).
- die Geburt, Eheschließung oder den Sterbefall eines Deutschen im Ausland beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen wollen, so finden Sie die erforderlichen Hinweise auf der Seite => "Nachträgliche Beurkundung".
Zuständige Dienststelle
Wichtige Hinweise
Nicht verwechselt werden darf das Familienbuch mit dem Stammbuch der Familie, das im DIN A5 Format als Aufbewahrungsort für die Personenstandsurkunden einer Familie eignet.
Weitere Infos / Links
Urkundenbestellung
Nachträgliche Beurkundung
Stammbuch der Familie
Bildergalerie Standesamt