Vorläufiger Reisepass

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Beschreibung

Ein vorläufiger Reisepass wird ausgestellt, wenn die Beantragung des regulären bzw. Express Reisepasses zeitlich nicht mehr möglich ist.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Ein aktuelles Lichtbild, das den biometrischen Anforderungen entspricht und das nicht älter ist als ein halbes Jahr.
    Bitte beachten Sie:
    Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen.
    In den Bürgerbüros steht ihnen die sog. SpeedCapture-Station zur Verfügung mit der sie kostengünstig ihr Lichtbild für ihren Reisepass selbst erfassen können. Das Entgelt in Höhe von 5 Euro wird direkt beim Sachbearbeiter zusammen mit der normalen Gebühr erhoben. Sollten Sie zeitgleich mehrere Dokumente mit dem gleichen Lichtbild beantragen wird das Entgelt nur einmal erhoben.
  • Personen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung durch Unterschrift der/des Sorgeberechtigten.
  • Ihre Geburtsurkunde, falls es sich um die erstmalige Ausstellung in Augsburg handelt.
  • Ihre Heiratsurkunde sofern bereits eine Heirat erfolgte und es sich um die erstmalige Ausstellung in Augsburg handelt.
  • Buchungsbestätigung Ihres Reiseveranstalters, damit geprüft werden kann, ob ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann.
  • Den vorhandenen Reisepass/Personalausweis.
    Achtung!!
    Sollten Sie kein Dokument mehr haben, mit dem Sie sich ausweisen können, bitte in jedem Falle die Geburtsurkunde mitbringen.

Kosten

Die Kosten für den vorläufigen Reisepass belaufen sich auf 26,00 Euro.

Wichtige Hinweise

  • Der vorläufige Reisepass ist höchstens ein Jahr nach Beantragung gültig.
  • Der vorläufige Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.
  • Der Hauptwohnsitz muss in Augsburg sein.
  • Mindestalter für die Beantragung ist 18 Jahre.
  • Personen unter 18 Jahren müssen die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten nachweisen. Dazu ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich.
    Achtung!! Es genügt, wenn ein Erziehungsberechtigter mit Personalausweis/Reisepass bei der Beantragung und der andere mit Personalausweis/Reisepass bei der Abholung des Reisepasses mit vorspricht. (Eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils mit Unterschriftsvergleich (Ablichtung Pass/Personalausweis) genügt in Ausnahmefällen mit vorheriger Bewilligung der Passbehörde ebenfalls).
  • Sie erhalten den Pass schnellstmöglich nach Beantragung.
  • Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der entsprechenden Botschaft/dem Generalkonsulat ob der vorläufige Reisepass als Einreisedokument anerkannt wird.
  • Es gibt auch die Möglichkeit für einen Express Reisepass!
  • Vielleicht reicht für die Reise ein Personalausweis aus?

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich