KFZ Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Service-Telefon Bürgerbüro | |
Telefon | 0821 324-9999 |
Fax | 0821 324-3597 |
kfzzulassung@augsburg.de |
Beschreibung
Die Namensänderung in den Fahrzeugpapieren wird aufgrund von Heirat, Scheidung etc. nötig.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis für die Namensänderung
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
- Bei minderjährigem Fahrzeughalter: schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis/Reisepass des/der Sorgeberechtigten
Kosten
Für die Namensänderung in den Fahrzeugpapieren wird eine Gebühr von 11,30 EURO fällig.
Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.
Formulare
Wichtige Hinweise
- das KFZ muss vom TÜV abgenommen sein! Bei Omnimbussen und Fahrzeugen über 7,5 t Nachweis über die Sicherheitsprüfung
- evtl. Kaufvertrag mitbringen
- bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen benötigen wir die Bescheinigung der Polizei
- Finanzierte Fahrzeuge werden ausschließlich im Bürgerbüro Stadtmitte bearbeitet. Hierfür muss die Finanzierungsbank die ZB II an das Bürgerbüro Stadtmitte übersenden.
- Weitere wichtige Hinweise auf der Seite des KFZ-Wesens
Bitte beachten Sie
Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Weitere Links / Infos