Umtausch in EU-Kartenführerschein

Adresse & Kontakte

Bürgeramt, Fahrerlaubnisbehörde
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Lage im Stadtplan

Telefon  0821 324-9279,-9274,-9273,-9277,-9278,-3587

Fax  0821 324-3398

E-Mail  service.fahrerlaubnis@augsburg.de


Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Montag: 08:00–15:00 Uhr
Dienstag: 08:00–12:30 Uhr
Mittwoch: 07:00–15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00–17:30 Uhr
Freitag: 08:00–12:30 Uhr

Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00–12:30 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.

Auch können Sie uns Ihr Anliegen jederzeit unter der o.g. E-Mail Adresse schriftlich mitteilen.

Eine postalische Antragstellung ist möglich.

Nutzen Sie die Online-Terminreservierung


Führerschein-Pflichtumtausch

Mit der 13. ÄnderungsVO zur FeV wurde der sog. gestaffelte Pflichtumtausch von Führerscheinen eingeführt. Die Fristen für die Umschreibung sind abhängig vom Geburtsjahrgang (graue und rosa Papierführerscheine) oder vom Ausstellungsjahr (Kartenführerscheine vor 19.01.2013).

Die Fristen können Sie nachstehenden Tabellen entnehmen:

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (graue und rosa Papierführerscheine)    Führerscheine die von 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine)
GeburtsjahrFührerscheinumtausch
bis spätestens
AusstellungsjahrFührerscheinumtausch
bis spätestens
vor 195319.01.20331999-200119.01.2026
1953-195819.01.20222002-200419.01.2027
1959-196419.01.20232005-200719.01.2028
1965-197019.01.2024200819.01.2029
1971 oder später19.01.2025200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033

Aufgrund des großen Andrangs und der damit verbundenen langen Bearbeitungszeiten bitten wir dringend, den Antrag erst im Jahr vor Fristende zu stellen, jedoch spätestens drei Monate zuvor. Bis Fristende behalten die Führerscheine innerhalb der EU ihre Gültigkeit.

Sie wohnen jetzt in Augsburg, Ihr alter (grauer oder rosa) Führerschein wurde aber von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt:

Beantragen Sie bitte eine Karteikartenabschrift (Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister) bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat (telefonisch oder per E-Mail).
Die Ausstellung einer Karteikartenabschrift ist gebührenfrei!


Bitten Sie darum, dass die Karteikartenabschrift an folgende Adresse gesendet oder gefaxt wird:

Stadt Augsburg
Führerscheinstelle
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
E-Mail: service.fahrerlaubnis@augsburg.de
Fax-Nr.: 0821/324-3398


Zuständige Dienststelle

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Kosten

  • 25,30 Euro