Begleitetes Fahren mit 17

Adresse & Kontakt

Bürgeramt, Fahrerlaubnisbehörde
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg

Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-9282, -9283
Fax 0821 324-9271
E-Mail Fahrschulschalter@augsburg.de

Wir sind für Sie da:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
   

Innerhalb dieser o.g. Zeiten können Sie online einen Termin reservieren.

Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00–12:30 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.

Auch können Sie uns Ihr Anliegen jederzeit unter der o.g. E-Mail Adresse schriftlich mitteilen.

Eine postalische Antragstellung ist möglich.


Beschreibung

Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung sowie dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung dürfen die jungen Fahranfänger bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer im Voraus benannten Begleitperson fahren, die in die Fahrerlaubnis eingetragen ist. Auf diese Weise soll der Fahranfänger die ersten Erfahrungen im Straßenverkehr unter der Anleitung eines erfahrenen Begleiters sammeln. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann der EU-Kartenführerschein und damit die uneingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt.

Hier finden Sie ein kurze Informationsbroschüre zum Download.
Weitere Informationen und erforderliche Antragsformulare erhalten Sie auch in Ihrer Fahrschule.

Zuständige Dienststelle

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Kosten

51,10 Euro

zusätzlich 11,00 Euro pro Begleitperson