Ummeldung einer Wohnung

Ansprechpartner für deutsche und EU-Bürger

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Ansprechpartner für ausländische Bürger

zuständig ist unsere Ausländerbehörde.


Beschreibung

Wenn Sie innerhalb Augsburg umziehen, ist eine Ummeldung erforderlich.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Für die Ummeldung ist die Vorlage Ihres Personalausweises und/oder Reisepasses bzw. Ihres Nationalpasses zwingend notwendig. Sollten weitere Familienmitglieder umziehen so ist auch die Vorlage aller Ausweise/Pässe der Familienmitglieder notwendig.

Außerdem ist ab 01.11.2015 grundsätzlich die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietobjekten) oder einer Eigenerklärung (bei Eigentum) notwendig.

Bitte denken Sie auch an die Adressänderung in den Kfz-Papieren.

Kosten

Für die Ummeldung fallen keine Kosten an.

Formulare

Bitte beachten Sie dass auch bei der einer Anmeldung einer Zweitwohnung oder der Änderung des Wohnungsstatus zwingend das Formular zur Anmeldung mit ausgefüllt und an uns gesandt werden muss!

Wichtige Hinweise

  • Muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden. Eine Ummeldung per Post ist nicht mehr zulässig.
  • Das Ummeldeformular kann direkt im Bürgeramt nach der Erfassung ausgedruckt werden, alternativ können Sie das Formular auch vorab ausfüllen (siehe Punkt Formulare). 
  • Sie haben zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzugsdatum Zeit, sich bei der Meldebehörde umzumelden.
  • Die Wohnungsgeberbestätigung/Eigenerklärung muss bei der Ummeldung vorgelegt werden.
  • Bei Personen mit Nebenwohnung benötigen wir auch das Beiblatt zur Anmeldung.
  • Die Stadt Augsburg erhebt für alle Nebenwohnungen im Stadtgebiet die Zweitwohnungssteuer. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Kämmerei- und Steueramt.

Weitere Infos/Links

Bei uns können Sie auch Ihren Hund für die Hundesteuer anmelden.