Statuswechsel bei mehreren Wohnungen

Ansprechpartner für deutsche und EU-Bürger

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Ansprechpartner für ausländische Bürger

zuständig ist unsere Ausländerbehörde.


Beschreibung

Sie haben mehrere Wohnungen? Dann ist Ihre Hauptwohnung an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.

Zuständige Dienststelle

Ihre Nebenwohnung in Augsburg soll nun Hauptwohnung oder Alleinige Wohnung werden

Unterlagen

Für eine Statuserklärung zur Hauptwohnung benötigen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass bzw. Ihren Nationalpass.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Wichtige Hinweise

  • Kann persönlich bzw. durch eine beauftragte Person mit Vollmacht erledigt werden.
  • Benötigt wird ein komplett ausgefülltes Zusatzblatt bei bestehender Zweitwohnung und Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung
  • Personalausweis und/oder Reisepass müssen zur Änderung vorgelegt werden.
  • Das Formular erhalten Sie auch an der Information der Bürgerbüros
  • Für jede Person muss grundsätzlich ein eigenes Zusatzblatt ausgefüllt werden
    Achtung!
    Familien mit gemeinsamer Wohnung können ein gemeinsames Zusatzblatt verwenden.
  • Durch den Statuswechsel wird die Stadt Augsburg zuständig für die Ausstellung Ihrer Personaldokumente und Sie können Ihr Wahlrecht in Augsburg ausüben, sofern die gesetzlich bestimmten Termine eingehalten werden.

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Ihre Hauptwohnung in Augsburg soll nun Nebenwohnung werden

Dann ist die Gemeinde, in der Ihre neue Hauptwohnung liegt, Ihr Ansprechpartner. Eine Abmeldung aus Augsburg ist nicht erforderlich. Geben Sie bitte bei der Anmeldung der neuen Wohnung an, ob die Wohnung in Augsburg als Nebenwohnung beibehalten wird oder ob Sie ganz ausziehen.