Anmeldung der Wohnung

Ansprechpartner für deutsche und EU-Bürger

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Ansprechpartner für ausländische Bürger

Zuständig ist die Ausländerbehörde


Beschreibung

Wenn Sie von einer anderen Gemeinde oder vom Ausland nach Augsburg ziehen, ist die Anmeldung der Wohnung beim Bürgeramt erforderlich. Dies muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden.

Eine Anmeldung per Post ist nicht mehr zulässig.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Für die Anmeldung ist die Vorlage Ihres Personalausweises und/oder Reisepasses/Nationalpasses zwingend notwendig. Sollten weitere Familienmitglieder zuziehen, ist auch die Vorlage aller Ausweise/Pässe der Familienmitglieder notwendig.

Außerdem ist ab 01. November 2015 grundsätzlich die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietobjekten) oder einer Eigenerklärung (bei Eigentum) notwendig.

Die Wohnungsgeberbestätigung kann auch online erfasst und an das Bürgeramt übermittelt werden. Hier finden sie unser Bürgerservice-Portal mit der Wohnungsgeberbestätigung.

Die Anmeldung der Wohnung ist derzeit online nicht möglich.

Kosten

Für eine Anmeldung fallen keine Kosten an.

Formulare

Bitte beachten Sie dass auch bei der einer Anmeldung einer Zweitwohnung oder der Änderung des Wohnungsstatus zwingend das Formular zur Anmeldung mit ausgefüllt und an uns gesandt werden muss!

Wichtige Hinweise

  • Muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden. Eine Anmeldung per Post ist nicht mehr zulässig.
  • Das Anmeldeformular kann direkt im Bürgeramt nach der Erfassung ausgedruckt werden, alternativ können Sie das Formular auch vorab ausfüllen (siehe Punkt Formulare). 
  • Sie haben zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzugsdatum Zeit, sich bei der neuen Meldebehörde anzumelden.
  • Die Wohnungsgeberbestätigung/Eigenerklärung muss bei der Anmeldung vorgelegt werden.
  • Bei Personen mit Nebenwohnung benötigen wir auch das Beiblatt zur Anmeldung.
  • Die Stadt Augsburg erhebt für alle Nebenwohnungen im Stadtgebiet die Zweitwohnungssteuer. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Kämmerei- und Steueramt.

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Weitere Infos/Links

Bei uns können Sie auch Ihren Hund für die Hundesteuer anmelden.