Bestattungskosten

Adresse & Kontakte

Metzgplatz 1
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan

Die Zuständigkeit Ihrer Ansprechpartner richtet sich
nach den Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

Telefon 0821 324-9558 A - L
Telefon 0821 324-9557 M - Z
     
Fax 0821 324-9504
E-Mail bestattungskosten.soziales@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo, Mi, Do: 08:30–12:30 Uhr
Do: 14:00–17:30 Uhr

Vorsprache nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich!

Zimmer 226, 227

Wichtige Hinweise

Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist der Sozialhilfeträger ( z. B. Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg oder Bezirk Schwaben) welcher für die/den Verstorbene/Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe geleistet hat. In anderen Fällen ist es der für den Sterbeort (nicht Wohnort) zuständige Sozialhilfeträger.

Eine Leistung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn

  • der Antragsteller zum Tragen der Bestattungskosten verpflichtet ist
  • dem Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten aus seinem Einkommen und Vermögen zu tragen
  • die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat
  • die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind