Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften

Adresse & Kontakte

Alle Dienststellen
Grottenau 1
Stockwerk 2
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-2923 (Vorzimmer)  
Fax 0821 324-2987  
E-Mail Die Erreichbarkeit des Fachbereichs „Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften“ per E-Mail finden Sie, je nach Anliegen und Zuständigkeit, weiter unten.  
Wir sind für Sie da:
Mo, Mi, Do: 08:30–12:30 Uhr
Do: 14:00–17:30 Uhr

Telefonisch sind die Ansprechpartner auch außerhalb der Servicezeiten erreichbar.

 

Beistandschaften, Beratung

(telefonische Terminvereinbarung empfohlen)

beistandschaften@augsburg.de
 

Telefon                 

Zimmer Buchstabe             
0821 324-2912 2.61 A - DOP
0821 324-2917 2.62 DOQ - GS
0821 324-2905 2.63 GT - KAR
0821 324-2905 2.63 KAS - KRE
0821 324-2915 2.70 KRI - MT
0821 324-2911 2.75 MU - Q
0821 324-2913 2.01 R - SCHUR
0821 324-2917 2.62 SCHUS - TH
0821 324-2915 2.70 TI - WIN
0821 324-2911 2.75 WIO - Z
Pflegschaften, Vormundschaften  
vormundschaften@augsburg.de  
   
Telefon Zimmer Buchstabe
0821 324-2918 2.64 A A - Z
Mitarbeiter  Vormundschaften „Unbegleitete minderjährige Ausländer“
vormundschaften.uma@augsburg.de
 
Telefon                  Zimmer Buchstabe    
0821 324-34436 2.64 B A - Z
0821 324-34437 2.64 B A - Z

Beurkundungen

Bei vorgeburtlichen Beurkundungen ist der Nachname der Mutter ausschlaggebend, ansonsten der Nachname des Kindes.

beistandschaften@augsburg.de
 
Telefon Zimmer Buchstabe
0821 324-2915 2.70 A - CES
0821 324-2911 2.75 CET - E
0821 324-2911 2.75 F - GOF
0821 324-2913 2.01 GOG - J
0821 324-2912 2.63 K - KUR
0821 324-2905 2.02 KUS- MÜL
0821 324-2912 2.61 MÜM - SAG
0821 324-2915 2.70 SAH - STO
0821 324-2905 2.63 STP - Z

Auskunft Sorgeregister

Negativbescheinigung:

Ein Sorgeregister wird in dem für den Geburtsort zuständigen Jugendamt für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern geführt. In dieses Sorgeregister erfolgen Eintragungen, wenn

  • Sorgeerklärungen nach § 1626 a BGB abgegeben werden,
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge den Eltern ganz oder zum Teil übertragen worden ist oder
  • die elterliche Sorge aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden ist.

Die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter kann auf Antrag eine schriftliche Auskunft erhalten, dass sie Inhaberin der alleinigen Sorge für ihr Kind ist (vormals Negativattest). Bezieht sich die o.g. gerichtliche Entscheidung nur auf Teile der elterlichen Sorge so erhält die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter eine schriftliche Auskunft darüber, dass Eintragungen nur in Bezug auf die durch die Entscheidung betroffenen Teile der elterlichen Sorge vorliegen.

Für die Ausstellung dieser Auskunft ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Fachbereich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften der Stadt Augsburg örtlich zuständig, wenn die Mutter im Stadtgebiet Augsburg lebt.

>>Sorgeregisterauskunft; Beantragung

Soweit Sie eine Auskunft benötigen, bitten wir den Vordruck ausgefüllt und unterschrieben samt benötigter Anlagen an das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Augsburg, Sorgeregister, Grottenau 1, 86150 Augsburg zu senden.

>> Download Antrag Auskunft Sorgeregister
Telefon Zimmer  
0821 324-2924 2.72  
0821 324-34279 2.71  

 


Zuständige Dienststelle